Ausstellung Beautiful Japan in Wien eröffnet

Die Fotoausstellung Beautiful Japan wurde am Mittwoch (26. September) in Wien eröffnet. In der Ausstellung werden Menschen aus Itoshima mit geistigen Einschränkungen gezeigt, die sich künstlerisch betätigen. in Japan ist der Umgang mit solchen Menschen noch von Vorurteilen und Ängsten bestimmt. Anders in Muka, einer Elterninitiative in Itoshima, wo Menschen mit geistigen Einschränkungen alle Formen von Kunsthandwerk und bildenden Künsten erleben und erfahren können.

Die Ausstellung wurde am Mittwoch in der Galerie Werd:Art in Wien eröffnet. Zunächst fand eine breit angelegte Podiumsdiskussion mit Studierenden der Akademie für Angewandte Kunst in Wien statt, bei der es auch um die Fragen der Privatsphäre und des Namenschutzes für behinderte Menschen ging. Am Nachmittag war dann die feierliche Eröffnung, mit dem Bezirksvorsteher, Vertretern von Wissenschaft und Kunst sowie einem bunten Kreis lokaler Besucherinnen und Besucher. Die Ausstellung ist noch bis zum 17. November zu sehen (Im Werd 19, 1020 Wien).

 

Podcast: Schluss mit dem Bußgeldroulette

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat vielfach erwartete Leitlinien veröffentlicht, die nationale Aufsichtsbehörden dabei unterstützen sollen, einheitliche Bußgelder für Datenschutzverstöße zu verhängen. Hintergrund dieser Leitlinien ist der weitreichende Spielraum, den die DSGVO den Aufsichtsbehörden bei der Verhängung von Bußgeldern einräumt. Dieser kann zu starken Unterschieden bei der möglichen Bußgeldhöhe führen.

In dieser Folge von „Weggeforscht“ setzen sich die wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Nicolas John mit den Vorschlägen der Leitlinien auseinander, wie die Bußgeldern bemessen werden sollen.

Der in der Folge angekündigte Beitrag im DFN-Infobrief Recht findet sich hier.

 

Neue Podcastfolge: Bundeskartellamt vs. Meta: Uppercut vom Underdog

Missbraucht das Unternehmen Meta seine marktbeherrschende Stellung durch die umfassende Sammlung von Daten seiner Nutzer? Und darf das Bundeskartellamt mit datenschutzrechtlichen Anordnungen gegen den Konzern vorgehen? Die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Johanna Voget und Owen Mc Grath sprechen in dieser Folge über den Streit zwischen den deutschen Wettbewerbshütern und dem Digital-Giganten, der derzeit dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren vorliegt.

In der aktuellen Ausgabe des DFN-Infobrief Recht 9/2022 wird das Thema mit weiteren Nachweisen vertieft.

Podcast: Darf ich Daten in die USA und Großbritannien übertragen?

Das Bundesarbeitsgericht hat im Mai 2022 ausdrücklich festgestellt, dass ein Arbeitgeber seinen Betriebsrat beteiligen muss, wenn er möchte, dass seine Arbeitnehmer mit Microsoft 365 arbeiten. Doch welche Hürden bestehen sonst noch bei der Verwendung von Office Software? Anhand dieser viel genutzten Anwendungen setzen sich in dieser Folge die wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Klaus Palenberg mit der Datenübermittlung in Nicht-EU-Länder auseinander. Dabei werden insbesondere der Datenaustausch in die USA und nach Großbritannien thematisiert und auf die verschiedenen Möglichkeiten, wie dieser datenschutzgerecht erfolgen kann, eingegangen.

Die in den Ausführungen angesprochenen Infobriefe zur datenschutzrechtlichen Nutzung von MS365 finden sich mit weiteren Nachweisen im DFN-Infobrief Recht 2/2022 sowie DFN-Infobrief Recht 4/2021 sowie zum Datenaustausch nach Großbritannien im DFN-Infobrief Recht 7/2022 und DFN-Infobrief Recht 4/2022.

 

Fotoausstellung in Wien startet am 28. September

„Beautiful Japan“ – so titulierte der 26 Jahre alte Satoshi Uematsu sein Attentat in Japan, mit dem er 19 Menschen mit Einschränkungen umbrachte. Noch Jahre nach diesem Mordanschlag kennt man in Japan den Namen des Täters, aber nicht den der Opfer. Im Süden Japans besteht seit Jahren eine Kooperative, die sich der verachtenden Namenslosigkeit von Menschen mit Einschränkungen in der japanischen Gesellschaft annimmt. Während meines von der japanischen Regierung finanzierten Fotostipendiums lernte ich Muka (Kein Name) kennen und schätzen, wo Menschen mit Einschränkungen malen, musizieren, Holzobjekte gestalten, sticken, Computerdegn entwerfen – und als Menschen mit einem Namen, ihren spezifischen Begabungen und Talenten ernst genommen werden. Daraus entstand auch eine Fotoausstellung, die sehr erfolgreich an verschiedenen Orten in Japan gezeigt wurde – und jetzt erstmals in Europa zu sehen ist. Prof. Dr. Thomas Hoeren ist Direktor des Instituts für Medienrecht (ITM) der Universität Münster (Deutschland) und Projektfotograf mit Ausstellungen u.a. in Berlin, Frankfurt, Island und Japan (https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Poster-Beautiful-Japan-Email-scaled.jpg

Podcast: Können Plattformen Täter sein?

Anfang Juni 2022 entschied der Bundesgerichtshof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, inwieweit Plattformen wie YouTube bei urheberrechtlichen Verstößen ihrer Nutzer haften können. Im Vorgang zu dieser Entscheidung hatte der BGH dem Gerichtshof der europäischen Union mehrere Fragen zur Plattformhaftung vorgelegt. Das aktuelle Urteil setzt die im Jahr 2021 erschienene Einordnung des EuGH um. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Owen Mc Grath besprechen in dieser neuen Folge die relevanten Entscheidungen und beleuchten die gesamte Thematik der „Störer- und Täterhaftung“.

Der in der Folge erwähnte Kurzbeitrag findet sich im DFN-Infobrief Recht 7/2022.

 

Erfolgreicher Abschluss der ITM-Zusatzausbildung

Das ITM freut sich zu verkünden, dass 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die bundesweite Zusatzausbildung „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ erfolgreich abgeschlossen haben. Besonders erfreulich sind die hervorragenden Noten mit einem Durchschnitt von 8 Punkten.

„Es war sehr schön, seinen Horizont auf einem Gebiet zu erweitern, von dem man vorher kein Wissen hatte.“

„…sehr angenehm, dass die Veranstaltung so flexibel gestaltet war, dass man sie in seinen eigenen Alltag gut integrieren konnte.“

So positiv bewerten die Teilnehmer die Zusatzausbildung. Einen aktuellen Erfahrungsbericht finden Sie in der JA 05/2022.

Dr. Nils Bortloff zu Besuch in Urheberrechts-Vorlesung

Am 04.07.2022 hat Dr. Nils Bortloff im Rahmen der Urheberrechts-Vorlesung einen Vortrag über die rechtlichen Herausforderungen in der Musikbranche gehalten. Er bot den Studenten dabei einen Einblick in seine Tätigkeit als Vice President Business & Legal Affairs bei der Universal Music Group (UMG).

Zunächst klärte Dr. Bortloff darüber auf, dass die Arbeit eines Labels heute weit über die Produktion der Tonträger hinausgeht. Vielmehr setzt sich die UMG aus vielen verschiedenen Abteilungen zusammen, die sich umfassend um die Vermarktung der Künstler kümmern. Daher ist die Arbeit der Rechtsabteilung auch sehr vielseitig. Anschließend skizzierte Dr. Bortloff die Veränderungen, die die Musikindustrie innerhalb der vergangenen Jahrzehnte – häufig bedingt durch technische Umbrüche – durchlaufen hat.

Darauffolgend zeigte er auf, wie die Universal Music Group international strukturiert ist und wie die Rechtsdistribution in diesem Netzwerk funktioniert. Anschließend skizzierte er wesentliche Abläufe bei der Vertragsgestaltung zwischen Künstlern und der UMG.

Insgesamt vermochte der Vortrag den Studierenden einen sehr interessanten Einblick hinter die Kulissen der Branche zu vermitteln.

Wir danken Herrn Dr. Bortloff für seinen Besuch!

Frau Antoine zu Besuch in Urheberrechts-Vorlesung

Am 27.6.2022 hat Frau Lucie Antoine per Zoom den bereits angekündigten Vortrag zum Thema „Immaterialgüterrechte und ihre Bedeutung in der Datenökonomie“ gehalten. Die ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Matthias Leistner, LL.M an der LMU München und jetzige Referendarin im OLG-Bezirk München sprach sowohl zu einigen Teilnehmenden bei Zoom als auch im Rahmen eines hybriden Formats zu den Teilnehmenden der Vorlesung „Urheberrecht“.

Erfolgreiche Teilnahme der „ITM-Runners“ am Leonardo-Campus-Run 2022

Die Tradition wird fortgesetzt: Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie studentischen Hilfskräfte des ITMs haben wieder erfolgreich am alljährlichen Leonardo-Campus-Run teilgenommen!  Am 22.06.2022 gingen die „ITM-Runners“ dieses mal wieder in Präsenz an den Start und liefen beim 20. Leonardo-Campus-Run bei schönstem Wetter unter dem Jubel der übrigen KollegInnen ihre Runden. Bei der Streckenauswahl teilten sich die TeilnehmerInnen zwischen dem 5 km „After Work Run II“ und dem 10 km „ZfS-Münster-Run“ auf. Anschließend wurde gemeinsam auf die erfolgreichen Leistungen angestoßen.

Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr!