UND JETZT? – Impulsvortrag Kunstrecht für Nachwuchskünstler aus NRW

Am 20.09.2023 nahm Marie Wirtz (Art Law Clinic Münster) als Speakerin an der spannenden Orientierungsveranstaltung “UND JETZT?” teil, welche sich an Absolvent:innen der Kunstakademien in NRW richtete. Oberstes Ziel des Seminars war die Unterstützung von Nachwuchskreativen auf dem Weg zur Professionalisierung ihrer Kunstpraxis.

Über zwei Tage konnten junge Künstler und Künstlerinnen ihr Wissen etwa zu Atelier- und Praxismanagement, den Realitäten am hart umkämpften Kunstmarkt und in Galerien, den sozialen Absicherungsmöglichkeiten über die Künstlersozialkasse bis hin zum Steuerrecht erweitern.

Der Impulsvortrag der Art Law Clinic Münster widmete sich den Grundlagen des Kunstrechts – einem Rechtsbereich, der sich durch seine starke Zielgruppenorientierung auszeichnet und thematisch kaum eingrenzbar ist. So standen sowohl Ausführungen rund um das Urheberrecht, die Verwertung der Werke über traditionelle wie digitale Kanäle als auch die Thematisierung von für Künstler und Künstlerinnen virulenten Problemen auf dem Gebiet des Arbeits- und Datenschutzrecht im Vordergrund.

Die Veranstaltung eröffnete den Raum für ehrliche Fragen, ehrliche Antworten aber auch inhaltliche Kontroversen auf Augenhöhe – etwa zur Professionalität von Verträgen in der Kunstwelt.

Ein großes Lob gebührt den Veranstalter:innen: Dem LaB K – Franziska Wilmsen und Susanne Ristow – der Kunstakademie Düsseldorf sowie der Kunstakademie Münster! Danke für die bereichernden Einsichten und die Herzlichkeit und Offenheit, mit der das Projekt der Art Law Clinic Münster empfangen wurde.

Stolz: Dr. Paulina Jo Pesch tritt Juniorprofessur an der FAU Erlangen-Nürnberg an

Wir sind stolz, verkünden zu können, dass Dr. Paulina Jo Pesch die neue Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Recht der Digitalisierung an der FAU Erlangen-Nürnberg antreten wird. 

Paulina Pesch hat in den Jahren 2013 und 2014 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei uns am ITM gearbeitet. Ihre Doktorarbeit zum Thema „

Ausstellung Hoeren in Münster: Outsider Art

Ich stelle in Münster meine Fotos zur Kunst geistig behinderter Menschen in Itoshima (Japan) im Rahmen des 2×2 Forums Haus Kannen aus,
Das 2×2 Forum für Outsider Art 2023 bildet eine internationale Plattform für Ateliers und Künstler in Münster und findet von 05. bis 08. Oktober 2023 statt. Die viertägige Kunstmesse wird mit Vorträgen die Entwicklung der Outsider Art in Europa beleuchtet.
https://www.kunsthaus-kannen.de/ausstellungen/aktuelle-veranstaltungen/kunstmesse-2×2-forum-ou
https://lnkd.in/eTET9vJT

Rückblick: Erfolgreicher Abschluss der Zusatzausbildung ITM

Das ITM freut sich zu verkünden, dass dieses Jahr 50 Teilnehmende die bundesweite Zusatzausbildung „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ erfolgreich abgeschlossen haben. Besonders erfreulich sind die hervorragenden Noten, die die Teilnehmenden erzielt haben und wie im Vorjahr im Durchschnitt bei 8 Punkten lagen.

Noch erfreulicher sind die zahlreichen positiven Rückmeldungen, die das ITM von den Teilnehmenden erhalten hat:

„Der ITM Schwerpunkt hat mir sehr viel Spaß gemacht und mir gezeigt, dass diese Richtung für mich später beruflich auch interessant ist.“

„Die Anfertigung meiner Seminararbeit über E-Sport im Rahmen der Zusatzausbildung hat mein Interesse für dieses Gebiet erheblich gesteigert und ich erwäge ernsthaft eine Promotion in diesem Bereich.“

„Ohne die Bereitschaft von Prof. Hoeren, digitale oder hybride Lehrmethoden zu nutzen, wäre es für mich während meines Referendariats in Berlin kaum möglich gewesen, diese Fortbildung zu absolvieren.“

„Die Zusatzausbildung schafft einen sehr guten Einblick in die Welt des Medienrechts. Im Rahmen der Zusatzausbildung werden die allgemeinen Grundsätze des Internetrechts, des Gewährleistungsrechts, des elektronischen Handels thematisiert. Die Frage der Haftung von Softwaremängeln und die Frage der Vertragspflichten von verschiedenen IT bezogenen Verträgen werden zugänglich und sehr interaktiv vermittelt.“

„Prof. Hoeren schafft es, das Bündel von verschiedenen Rechtsgebieten und deren Einfluss auf das Medienrecht sehr interaktiv zu veranschaulichen. Dazu wird ständig die neueste Rechtsprechung dargestellt und im Rahmen einer Diskussion bewertet.“

„Das Zertifikat weist relevante Kenntnisse in zukunfts- und innovationsträchtigen Bereichen des Lebens, und damit zwingend auch des Rechts nach. Das ITM selbst wirbt mit der Eröffnung neuer Berufsperspektiven schon während der Ausbildung – Und das kann ich nur bekräftigen. Ob bei wissenschaftlicher Mitarbeit in entsprechend ausgerichteten Kanzleiteams oder mit Blick auf Stationsangebote im Rahmen des Referendariats. Kenntnissen in diesen Bereichen wird aus eigener Erfahrung viel Wertschätzung entgegengebracht.“

„Gerade für Personen, die – wie ich – keinen entsprechenden universitären Schwerpunkt belegt haben, bietet diese Zusatzausbildung m.E. eine überragende Möglichkeit, einen niedrigschwelligen und dennoch anspruchs- wie gehaltvollen Einblick in eine Querschnittsmaterie zu erhalten.“

Die bundesweite Zusatzausbildung richtet sich an Jurastudierende, Rechtsreferendar:innen und Praktiker:innen aus Deutschland, die sich für Fragen rund um Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht interessieren. Die Ausbildung setzt sich aus der Teilnahme an den Vorlesungen „Informationsrecht“ bei Prof. Dr. Thomas Hoeren sowie „Öffentliches Medienrecht“ bei Prof. Dr. Bernd Holznagel und der Anfertigung einer Seminararbeit zusammen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung und die in diesem Rahmen erworbenen rechtlichen Kenntnisse werden mit einem Zertifikat bescheinigt.

Anmeldungen für den am 9. Oktober 2023 beginnenden Durchgang der Zusatzausbildung ITM werden bis zum 30. September 2023 entgegengenommen und sind an Philip Mayer (philip.mayer@uni-muenster.de) zu richten.

Das ITM bedankt sich für die rege Teilnahme und wünscht allen Teilnehmenden für Ihre berufliche Zukunft alles Gute.

Hinweis: Aktualisierter Formalia-Leitfaden

Wissenschaftliches Arbeiten ist originärer Bestandteil des Jura-Studiums. Dennoch fällt vielen Studierenden die Einhaltung wissenschaftlicher Standards in ihren Haus- und Seminararbeiten schwer. Auch in wissenschaftlichen Qualifikationsschriften wie Dissertationen finden sich nicht selten erhebliche formale Fehler. Die Mitarbeitenden des ITM haben die Semesterferien daher unter anderem dazu genutzt, den institutseigenen Formalia-Leitfaden umfangreich zu überarbeiten. Der Leitfaden soll als Hilfestellung für Studierende und Doktoranden dienen und möchte einen Beitrag dazu leisten, die wissenschaftliche Qualität der Haus-, Seminar- und Doktorarbeiten zu steigern. Der Leitfaden kann fortan hier abgerufen werden und steht allen Interessierten zum Download zur Verfügung.

Hochrangiger usbekischer Informationsrechtler neues Mitglied des ITM-Beirats

Prof. Said Gulyamov ist ein renommierter Rechtswissenschaftler und Pädagoge mit umfassender Erfahrung in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Cyberrecht. Der in Taschkent, Usbekistan, geborene Prof. Gulyamov hat einen Doppelabschluss in Wirtschaft und Recht von der Staatlichen Wirtschaftsuniversität Taschkent und der Edinburgh Napier University. Außerdem erwarb er einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften am Staatlichen Institut für Rechtswissenschaften in Taschkent.
Im Laufe seiner Karriere bekleidete Prof. Gulyamov verschiedene Positionen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, unter anderem bei der Nationalen Bank für Außenwirtschaft der Republik Usbekistan (Abteilung für Innenrevision), dem Staatlichen Steuerkomitee der Republik Usbekistan (Abteilung für strafrechtliche Ermittlungen) und dem Rathaus von Taschkent (Vizegouverneur: Koordinator der Vollzugsorgane der Stadt Taschkent). Sein vielfältiger Hintergrund hat ihm eine einzigartige Perspektive auf die rechtliche und wirtschaftliche Landschaft Usbekistans und darüber hinaus eröffnet.
Im akademischen Bereich war Prof. Gulyamov als Dozent, außerordentlicher Professor und Professor an der Abteilung für internationales Privatrecht am Staatlichen Institut für Recht in Taschkent tätig. Seit 2006 ist er Professor am Lehrstuhl für Internationales Privatrecht an der Staatlichen Rechtsuniversität Taschkent und leitet derzeit den Lehrstuhl für Cyber-Recht an derselben Einrichtung.
Er ist der Gründer der 2003 eingerichteten „Scientific School of Corporate Law“ und der 2019 gegründeten „Scientific School of Cyber Law“. Während seiner wissenschaftlichen und pädagogischen Tätigkeit betreute Gulyamov Said Saidakhrarovich über 100 Master (LLM), 30 Kandidaten der Wissenschaften (PhD) und 7 Doktoren der Wissenschaften (DSc). Er ist Autor und Mitautor von mehr als 250 wissenschaftlichen Arbeiten, die in in- und ausländischen Publikationen veröffentlicht wurden.

Prof. Gulyamov ist ein angesehener Forscher und Autor, der seit 2006 einen Doktortitel in Rechtswissenschaften und den Titel eines Professors trägt. Seine Forschungen und Veröffentlichungen sind unter www.gulyamov.org sowie bei Google Scholar zu finden: https://scholar.google.com/citations?user=kqUdLCsAAAAJ&hl=ru
Als versierter und angesehener Experte auf seinem Gebiet bietet Prof. Said Gulyamov wertvolle Einblicke in die Feinheiten des Gesellschaftsrechts, des Cyber-Rechts und der sich entwickelnden Rechtslandschaft in Usbekistan und der ganzen Welt.

IX. Münsteraner Seminar zum Sportrecht in Dortmund

In Kooperation mit Borussia Dortmund fand am 5. und 6. September 2023 das „IX. Münsteraner Seminar zum Sportrecht“ statt. Im altehrwürdigen Westfalenstadion (Signal-Iduna-Park) durften die teilnehmenden Studierenden ihre Forschungsergebnisse vor dem Justiziar des BVB Dr. Robin Steden, Kristina Rothenberger (Legal Counsel), Prof. Dr. Thomas Hoeren und den Mitarbeitern des ITM präsentieren. Die Ergebnisse wurden im Anschluss diskutiert und um interessante Ausführungen aus der Praxis von Herrn Dr. Steden und Frau Rothenberger ergänzt. Die Themen haben auch in diesem Jahr den Facettenreichtum des Sportrechts abgebildet – die Studierenden beschäftigten sich sowohl mit aktuellen Themen wie der fehlgeschlagenen Gründung der European Super League und der Verbreitung von Glücksspiel im E-Sport, als auch mit Dauerbrennern wie der 50+1 Regel und den Financial Fairplay-Regeln der UEFA. Mit der rechtlichen Einordnung des Falls „Walijewa“ und der Beachvolleyball-Entscheidung des OLG Frankfurt kamen auch andere Sportarten nicht zu kurz. Abgerundet wurden die zwei Tage bei Borussia Dortmund durch die traditionelle Stadionführung und gemeinsame Mittagessen, bei denen Herr Dr. Steden den Fragen der Studierenden Rede und Antwort stand.

Das ITM freut sich über die erneut gelungene Veranstaltung und bedankt sich allen voran bei Herrn Dr. Steden, Frau Rothenberger und nicht zuletzt den Mitarbeitenden von Borussia Dortmund für die einzigartige Gastfreundschaft und die hervorragende Organisation der beiden Seminartage in Dortmund.

Stellenausschreibung: Studentische Hilfskräfte (m/w/d)

Stellenausschreibung

Am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht,

Zivilrechtliche Abteilung werden zum 1. November 2023

Studentische Hilfskräfte (m/w/d)

mit einer Arbeitszeit von 5 Stunden / Woche gesucht.

Die Einstellung ist befristet. Eine längere Zusammenarbeit ist erwünscht.

Bei einer Stelle handelt sich um eine durch Drittmittel finanzierte Stelle im Bereich des Gewerblichen Rechtschutzes.

Die Tätigkeit betrifft allgemeine Lehrstuhlaufgaben, wie die Unterstützung beim Erstellen von Vorlesungsunterlagen oder die Recherche mit Bezug zu den Forschungsschwerpunkten des Instituts. Bewerberinnen/Bewerber sollten sich mindestens im dritten Fachsemester befinden, überdurchschnittliche Studienleistungen vor allem im Zivilrecht erbracht haben und ein ausgeprägtes Interesse an den Fragestellungen des Informations- und Medienrechts mitbringen. Zudem werden gute Englischkenntnisse vorausgesetzt. EDV-Kenntnisse sind von Vorteil. Bewerberinnen/Bewerber für die Stelle im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes sollten außerdem ein ausgeprägtes Interesse an den Fragestellungen des Informationsrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes haben. Vorkenntnisse im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und im Urheberrecht sowie EDV-Kenntnisse sind von Vorteil.

Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit allen relevanten Nachweisen ab dem Abitur (vorzugsweise als eine PDF-Datei per E-Mail)  an Katharina Boerms (katharina.boerms@uni-muenster.de) und Philip Mayer (philip.mayer@uni-muenster.de). Die Bewerbungsfrist endet am 15.09.2023.

Simulation einer mündlichen Prüfung am ITM

Am Ende des Studiums erwartet jeden Jura-Studierenden die mündliche Prüfung des ersten Staatsexamens, die aus einem Examensvortrag in einem bestimmten Rechtsgebiet und einem Prüfungsgespräch besteht. Übung macht bekanntlich den Meister – aus diesem Grund haben die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ITM gemeinsam mit den studentischen Hilfskräften ein Prüfungsgespräch simuliert, das die Examenskandidaten auf den Ernstfall vorbereiten soll. Die vier Prüflinge konnten in den jeweils 40-minütigen Gesprächen im Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht ihr juristisches Handwerkszeug unter Beweis stellen. Neben aktuellen Themen wie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz wurden auch strafrechtliche „Klassiker“ wie der Eingehungsbetrug und grundlegende methodische Fragen des zivilrechtlichen Anspruchssystems geprüft. Die Kandidaten schlugen sich allesamt gut und wurden mit hohen Punktzahlen belohnt.

Das ITM bedankt sich für das rege Interesse und wünscht allen studentischen Hilfskräften viel Erfolg in der mündlichen Prüfung!

Podcast: EU-US Data Privacy Framework

Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss zum neuen Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA erlassen. In dieser Folge befassen sich die wissenschaftlichen Mitarbeiter Ole-Christian Tech und Klaus Palenberg mit den Folgen des Beschlusses und dem Inhalt des Abkommens mit den USA. Dabei werden insbesondere die Neuheiten im Vergleich zu den vorherigen, vom EuGH gekippten, Abkommen herausgearbeitet und die Auswirkungen auf die Praxis beleuchtet.

Die angesprochene Folge „Darf ich Daten in die USA und Großbritannien übertragen?“ findet sich hier.

Ein Transkript der Folge findet sich hier.