Die EU möchte eines der weltweit ersten Gesetze zur umfassenden Regulierung künstlicher Intelligenz schaffen. Schon im April 2021 hatte die EU-Kommission daher den ersten Entwurf einer Verordnung vorgelegt. Im Dezember 2022 hat der Rat der EU nun seine Position zu diesem Entwurf veröffentlicht – mit einigen brisanten Änderungsvorschlägen in Bezug auf den Einsatz von KI für die wissenschaftliche Forschung. In dieser Folge von „Weggeforscht“ informieren die wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Klaus Palenberg über das geplante Gesetz und geben einen Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Ein Beitrag zu der Thematik findet sich in DFN-Infobrief Recht 1/2023 hier.
Veröffentlicht am von Johanna Voget& Kategorie Allgemein.
Am 21. und 22. März 2023 veranstaltete Prof. Thomas Hoeren gemeinsam mit Herrn RA Stefan Pinelli (Leiter Recht Digital, Volkswagen AG) ein Seminar zum Thema „Datenrecht“ bei der Volkswagen AG in Wolfsburg. Die Studierenden hatten im Wintersemester 22/23 Gelegenheit, sich in ihren Seminararbeiten mit der rechtlichen Betrachtung von aktuellen Themen wie künstlicher Intelligenz, autonomen Fahrsystemen, Big Data, und der Verarbeitung von Mobilitätsdaten durch Automobilhersteller auseinanderzusetzen.
Nun stellten die Seminarteilnehmenden in den Räumlichkeiten der Volkswagen AG ihre Ausarbeitungen vor und hatten die Möglichkeit, mit Prof. Hoeren sowie Herrn Pinelli und dessen Team in den Diskurs zu gehen. Es ergaben sich spannende Gespräche, die den Studierenden einen Einblick in die praktische Umsetzung der aktuellen Rechtsfragen in einem der größten Unternehmen Europas ermöglichte. Herr Pinelli und sein Team gestalteten den persönlichen Umgang sehr herzlich, sodass eine angenehme Lernatmosphäre entstand.
Darüber hinaus konnten die Studierenden Produktionsluft in den Volkswagen Werken schnuppern und eine Führung durch das Zeithaus der Autostadt genießen. Das Seminar wurde mit der berühmten Volkswagen-Currywurst und einem Einblick in die reflektierte, historische Kommunikation des Unternehmens abgeschlossen.
Das ITM und die Studierenden bedanken sich bei Herrn Pinelli und seinem Team für den spannenden Austausch!
Veröffentlicht am von Thomas Hoeren& Kategorie Allgemein.
Eine umfangreiche juristische Bewertung der grundlegenden rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstliche-Intelligenz (KI)-basierten Schreibtools an Hochschulen hat das Projektteam von KI:edu.nrw der Ruhr-Universität Bochum um Dr. Peter Salden in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) vorgelegt. Die Ausarbeitung klärt unter anderem, dass eine Software keine Urheberschaft an einem Text haben kann. Studierende, die das Tool nutzen, jedoch schon, wenn sie in erheblichem Maße geistige Eigenleistung zu den Texten beitragen – eine schwierige Frage, die im Einzelfall entschieden werden muss. Das Gutachten wurde vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben und ist online verfügbar.
Nachdem Elon Musk Twitter im Oktober 2022 übernommen hatte, kündigten viele Nutzer ihr Konto und wanderten ab zu anderen sozialen Netzwerken. Für viele Nutzer führt die Suche nach einem alternativen Microbloggingdienst direkt zu der dezentralen Plattform Mastodon. Mastodon ist Teil eines größeren Verbundes dezentraler Netzwerke, dem sogenannten Fediverse.
In dieser Folge von „Weggeforscht“ erläutern die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John, Johannes Müller und Justin Rennert die Funktionsweise von Mastodon und analysieren, wer für Rechtsverletzungen haftet.
In der Ausgabe DFN-Infobrief Recht 2/2023 findet sich ein Beitrag zu der Thematik. Ein Transkript der Folge findet sich hier.
Veröffentlicht am von Thomas Hoeren& Kategorie Allgemein.
Unsere südafrikanische Gastwissenschaftlerin Gretchen Jansen konnte zu einem Heimspiel des BVB gegen Herta BSC Berlin zu einem vertieften Eindruck über die Fußballmannschaft in Deutschland, und stellte zahlreiche Fragen zu den fußballrechtlichen Aktivitäten des ITM.
Am 22. Februar stellte sie dann ihre Aktivitäten in Südafrika in einem YouTube Interview vor. Mehr dazu hier
Im August 2022 setzte sich bereits eine Folge unter dem Titel „Können Plattformen Täter sein?“ mit der urheberrechtlichen Haftung von Plattformen auseinander. In dieser neuen Folge vertiefen die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Johanna Voget und Klaus Palenberg das Thema und erläutern hierzu das Zusammenspiel der Rechtsprechung des EuGH und BGH zur Störer- und Täterhaftung mit der DSM Richtlinie, sowie den Rückgriff auf Netzsperren als ultima ratio.
Veröffentlicht am von Thomas Hoeren& Kategorie Allgemein.
Professor Dr. Thomas Hoeren war im Auftrag des Rektorats vom 6. bis 10. Februar 2023 bei einer Tagung verschiedener Partneruniversitäten an der Ersten Staatsuniversität Tiflis. Im Rahmen seines Besuchs traf er auch Vepkhvia Gvaramia, den Dekan der Sokhumi Staatsuniversität, sowie den dort ansässigen Professor für Strafrecht Edisher Phutkaradze. Bei dem sehr instruktiven Gespräch wurde ausführlich über einen Austausch in Forschung und Lehre nachgedacht. Professor Hoeren bat darüber hinaus an, die Forschungsbibliothek der Universität durch Spenden aus dem Altbestand seines Instituts anzureichern. Dieses Angebot stieß auf ein begeistertes Interesse. Insgesamt ist in Tiflis zu spüren, dass beide Universitäten ein besonderes Interesse an deutscher Rechtsdogmatik und deutscher Rechtswissenschaft pflegen und an ihre Studierenden weitergeben. Dazu hier mehr
Sei es im privaten Umfeld oder im beruflichen Bereich, E-Mails bestimmen unseren Alltag. Doch obwohl täglich weltweit Milliarden E-Mails versendet werden, ist die Rechtsprechung hierzu in Deutschland noch gar nicht stark ausgeprägt.
Das hat sich jetzt mit der Entscheidung des BGH zum Zugang von E-Mails etwas geändert. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Nicolas John besprechen in dieser Folge die rechtlichen Grundlagen des postalischen Zugangs von Angeboten und zeigen die Unterschiede zum Versand von E-Mails anhand des Urteils auf. Dabei veranschaulichen sie, welche Auswirkungen rechtliche Grundlagen im Alltag haben und wie sich das am Ende auf den Umgang mit E-Mails im geschäftlichen Alltag auswirken kann.
Der in der Folge erwähnte Beitrag im DFN-Infobrief Recht 1/2023 findet sich hier ab Seite 5.
Ein Transkript der Folge findet sich hier.
Veröffentlicht am von Thomas Hoeren& Kategorie Allgemein.
Am ITM fand die zweite Stufe des Usbekistan-Experimentes am Montag, den 23. Januar statt. Prof. Said Gulyamov und Dr.Mokhinur Bakhramova referierten vor 100 Studierenden in der Vorlesung Informationsrecht, per Zoom und YouTube über Fragen des Cybersicherheit und des EGovernment in Usbekistan. Aufmerksam hörten die Zuhörer den Einblicken in die aktuelle Rechtslage im Informationsrecht in Usbekistan zu, unter der Moderation der südafrikanischen Gastwissenschaftlern Gretchen Jansen. Es kam zu einem lebhaften Dialog zwischen deutschen, südafrikanischen und usbekischen Experten, der direkt in die Ausarbeitung der Studierenden zum Abschluss der Vorlesung Informationsrecht einfließt. Diese haben jetzt Zeit bis zum 6. Februar, um die Vorzüge und Nachteile der EU Bemühungen für eine europäische Datenstrategie herauszuarbeiten. Die Ergebnisse werden in konzentrierter Form dann in Taschkent im Sommer weiterverfolgt.