Auslandsstudium

  • Erasmus
    Das ITM kooperiert derzeit mit zahlreichen europäischen Universitäten, die überwiegend herausragende medienrechtliche Studienangebote haben und daher insbesondere (aber nicht ausschließlich) für Studentinnen und Studenten des Schwerpunktes ITM interessant sind. Bei entsprechender Absprache mit Prof. Hoeren und dem Prüfungsamt können Prüfungsleistungen als Wahlpflichtfach oder Grundlagenfach auf den Schwerpunkt angerechnet werden, sofern in dem jeweiligen Semester äquivalente Veranstaltungen im Ausland angeboten werden (einzelfallabhängig).
  • LL.M.-Programme
    Bei dem „Master of Laws“ (LL.M.) handelt es sich um eine gute Möglichkeit einer  Qualifizierung über das reguläre Jurastudium hinaus. Besonders geeignet ist das LL.M.-Studium bei einem hohen Wert auf Internationalität und für einen besseren Einblick in das deutsche Rechtssystem. Außerdem kann man einen LL.M. in verschiedenen Fachgebieten erwerben (Banking, Taxation, Environmental Law etc.), was die fachliche Ausrichtung noch intensiviert.

Hinweis für Anfragen zu Gutachten und Empfehlungsschreiben: Das ITM stellt Empfehlungsschreiben und Gutachten für ein Auslandsstudium (LL.M. und vergleichbare Masterstudiengänge) und der Finanzierung dienende Stipendien nur aus, wenn die Bewerberin oder der Bewerber dem ITM verbunden ist und die Bewerbung einen Bezug zu einem fest verabredeten Promotionsverfahren am ITM hat. Ein LL.M. und andere Masterstudiengänge sind nur im Zusammenhang mit einer Promotion sinnvoll. Alle anderen Bewerbungen und Bitten um Empfehlungsschreiben werden abgelehnt.