Neuauflage des ITM Prüfungsgesprächs

Nach den schriftlichen Examensprüfungen erwartet jeden Examensabsolventen die mündliche Prüfung, die aus einem Examensvortrag in einem bestimmten Rechtsgebiet und einem Prüfungsgespräch besteht. Für viele Studierende ist insbesondere das Prüfungsgespräch eine Herausforderung, weil es hier vor allem auf die Fähigkeit ankommt, das erworbene Wissen überzeugend präsentieren zu können. Um die Studierenden auf den Ernstfall vorzubereiten, haben die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ITM gemeinsam mit den studentischen Hilfskräften erneut ein Prüfungsgespräch simuliert, in dem die vier Prüflinge in den jeweils 40-minütigen Gesprächen im Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht ihr juristisches Handwerkszeug unter Beweis stellen konnten. Neben „Examensklassikern“ wie dem gutgläubigen Erwerb eines Anwartschaftsrechts oder dem (un-)echten Erfüllungsbetrug, wurde auch der Umgang mit unbekannten Normen aus dem Namensänderungsgesetz geprüft. Die Kandidaten schlugen sich erneut allesamt gut und wurden mit hohen Punktzahlen belohnt.

Das ITM bedankt sich für das rege Interesse und wünscht allen studentischen Hilfskräften viel Erfolg in der mündlichen Prüfung!