Wer bei Google ein Suchwort eingibt erhält dazu am rechten Bildschirmrand stets die passende Werbeanzeigen. Was für die einen äußerst lukrative Werbung ist, kann dem anderen ein großes Ärgernis sein – etwa wenn die Eingabe der eigenen Marke den Kunden zu Konkurrenzprodukten führt. In der ähnlichen Frage der Metatags hat vor gar nicht langer Zeit der BGH entschieden, dass es sich hierbei um eine Markenverletzung handelt. Doch lässt sich diese Rechtsprechung auch auf das Phänomen Keyword Advertising übertragen? Oder müssen hier ganz andere Maßstäbe angelegt werden? Die Oberlandesgerichte sind sich in dieser Frage uneins, wiederum wird wohl der BGH das letzte Wort haben. Über die Maßstäbe, die beim Keyword Advertising anzulegen sind und in welche Richtung der BGH sich wohl orientieren wird, habe ich mit Dr. Uwe Lüken, Partner der Kanzlei Bird & Bird in Düsseldorf gesprochen.