J!Cast 37 Informationspflichten im M-Commerce

Die
Rahmenbedingungen für Informationspflichten im
Internet haben EU-Richtlinien und deren Umsetzungen sowie
inzwischen langjährige Rechtsprechung weitgehend
gefestigt. Doch wie verhält es sich nun, wenn statt
eines 19-Zoll-Monitors nur ein kleines Handy-Display zur
Verfügung steht. Müssen AGB,
Widerrufsbelehrung etc. dann trotzdem bereitgestellt werden?
Aber wer möchte noch ein Buch per Handy kaufen, wenn
man sich vorher durch 40 Seiten Informationen klicken muss?
Entsprechende Geschäftsmodelle leben
schließlich vom Spaß an der Technik.
Über Schwierigkeiten und Möglichkeiten
beim Umgang mit Verbraucherschutzvorschriften im M-Commerce
habe ich mit Dr. Michael Schriek, Rechtsanwalt aus der Kanzlei
Apel & Höch gesprochen, der zu diesem Thema
promoviert hat.