Wer bei
Google ein Suchwort eingibt erhält dazu am rechten
Bildschirmrand stets die passende Werbeanzeigen. Was
für die einen äußerst
lukrative Werbung ist, kann dem anderen ein großes
Ärgernis sein – etwa wenn die Eingabe der eigenen
Marke den Kunden zu Konkurrenzprodukten führt. In
der ähnlichen Frage der Metatags hat vor gar nicht
langer Zeit der BGH entschieden, dass es sich hierbei um eine
Markenverletzung handelt. Doch lässt sich diese
Rechtsprechung auch auf das Phänomen Keyword
Advertising übertragen? Oder müssen hier
ganz andere Maßstäbe angelegt werden? Die
Oberlandesgerichte sind sich in dieser Frage uneins, wiederum
wird wohl der BGH das letzte Wort haben. Über die
Maßstäbe, die beim Keyword Advertising
anzulegen sind und in welche Richtung der BGH sich wohl
orientieren wird, habe ich mit Dr. Uwe Lüken,
Partner der Kanzlei Bird & Bird in
Düsseldorf gesprochen.