Viele Nutzer von Filesharing-Plattformen wie „eDonkey“ oder „Kazaa“ bekamen in letzter Zeit Besuch von der Staatsanwaltschaft. Zivilrechtliche Forderungen gegen Tauschbörsennutzer gab es dagegen (zunächst) nicht. – Schließlich scheiterten die Rechteinhaber mit ihrer Forderung an die jeweiligen Provider, die Adressdaten der Nutzer herauszugeben, bislang vor den Gerichten. Sie wählten daher den Weg über das Strafrecht, damit Staatsanwälte für sie die Adressen ermittelten. Warum derzeit ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch trotz dahin gehender Versuche der Gesetzesauslegung nicht besteht und wie aus Sicht der Internetwirtschaft ein künftiger Auskunftsanspruch u.a. gegen Access-Provider aussehen sollte, erklärt im Interview Dr. Volker Kitz, RA und Bereichsleiter beim BITKOM.