J!Cast 09 Auskunftsansprüche Teil 1: Ist-Zustand

Viele
Nutzer von Filesharing-Plattformen wie “eDonkey” oder “Kazaa”
bekamen in letzter Zeit Besuch von der Staatsanwaltschaft.
Zivilrechtliche Forderungen gegen Tauschbörsennutzer
gab es dagegen (zunächst) nicht.
-Schließlich scheiterten die Rechteinhaber mit ihrer
Forderung an die jeweiligen Provider, die Adressdaten der
Nutzer herauszugeben, bislang vor den Gerichten. Sie
wählten daher den Weg über das
Strafrecht, damit Staatsanwälte für sie
die Adressen ermittelten. Warum derzeit ein zivilrechtlicher
Auskunftsanspruch trotz dahin gehender Versuche der
Gesetzesauslegung nicht besteht und wie aus Sicht der
Internetwirtschaft ein künftiger Auskunftsanspruch
u.a. gegen Access-Provider aussehen sollte, erklärt
im Interview Dr. Volker Kitz, RA und Bereichsleiter beim
BITKOM.