Der Londoner High Court of Justice hat entschieden: mit dem iPod und mit iTunes verletzt die Computerfirma „Apple“ nicht den einst mit der Beatles-Firma „Apple“ geschlossenen Vertrag, wonach der angebissene Apfel als Logo in Verbindung mit Musik nicht verwendet werden durfte. -Ein Gefälligkeitsurteil für die wirtschaftlich potentere Prozesspartei? Im Gespräch mit Lena Meyer, wiss. Mitarbeiterin am ITM geht es um die Bedeutung von Bekanntheit im Markenrecht, strittiges Kernobst und sonstige starke Marken.