Seminar im Informationsrecht (Verlagsrecht) im Wintersemester 2013/2014

Dank der engen Zusammenarbeit von Prof. Dr. Hoeren mit dem Börsenverein wird es den Seminarteilnehmern in Frankfurt ermöglicht einen unmittelbaren Einblick in die rechtliche Praxis des Urheber- und Verlagsrechts, aber auch des Wettbewerbsrechts oder des Titelschutzes, zu gewinnen und zu erfahren, welche Praxisnähe und -relevanz zuvor theoretisch behandelte, rechtliche Fragestellungen eigentlich haben. Im Mittelpunkt des Wissenstransfers werden branchenspezifische Rechtsfragen, wie etwa die Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger, rechtliche Fragen zu einer angemessenen Vergütung in der Verlagsbranche oder auch die aktuelle Rechtsprechung zur Schutzfähigkeit von Texten, stehen. Ein weiterer Themenschwerpunkt wird die rechtliche Bewertung von E-Books und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen der Verwertungsrechte und der Buchpreisbindung sowie die Online-Erschöpfung sein. Darüber hinaus wird es um die spannende Frage neuer Nutzungsarten und insbesondere auch um die Online-Nutzung gehen.

Diese hochaktuellen, teils brisanten Themen können im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem deutschen Börsenverein mit erfahrenen Praktikern auf dem Gebiet des Verlagsrechts kontrovers diskutiert werden. Insofern bietet dieses Seminar eine wertvolle Plattform zum Wissensaustausch zwischen den Studierenden, die sich in ihren Seminararbeiten ausführlich, wissenschaftlich mit den angesprochenen Themen beschäftigt haben, und den Rechtsanwälten des Börsenvereins, die als Berater ihrer Mitglieder in allen branchenspezifischen Rechtsfragen einen ungemein wertvollen Erfahrungsschatz in diesen Rechtsgebieten angesammelt haben und deren Kompetenz von großem Nutzen für die qualitative Ausbildung der Studierenden sein wird. Gleichfalls können Praktiker durch neues Gedankengut aus den Reihen der Studenten profitieren. Daher stimmen Dr. Christian Sprang, Justiziar des deutschen Börsenvereins, und Prof. Dr. Hoeren darin überein, dass durch ein solches Seminar aufgrund des Austausches zwischen Forschung und Praxis ein Mehrwert sowohl für den juristischen Nachwuchs als auch für die Praktiker erzielt wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem offiziellen Aushang.