In der Frage, wie sicher jugendgefährdende Inhalte im Internet verschlüsselt sein müssen, hat nunmehr am 18.10. der BGH entschieden und bestätigt, was eigentlich zu erwarten war. Demnach ist das PostIdentverfahren die einzige Möglichkeit, nach deutschen Anforderungen solche Inhalte im Internet anzubieten. In einem anderen Fall geht er im Umgang mit jugendgefährdenden Medien im Versandhandel sogar noch weiter und verlangt ein Einschreiben, das nur persönlich entgegengenommen werden darf. Aber dienen diese Entscheidungen tatsächlich dem Jugendschutz oder führen sie nur dazu, dass sämtliche Pornoanbieter ins Ausland abwandern, von wo aus sie ohne jegliche Jugendschutzbestimmungen Inhalte auch gen Deutschland verbreiten können? Warum wird eigentlich in diesem Bereich nicht harmonisiert? Und wie könnte eine tatsächlich effektive Umsetzung des Jugendschutzes im Internet aussehen? Über all diese Fragen habe ich – zum ersten Mal über Skype – mit Ansgar Heitkamp, wiss. Mitarbeiter am Zentrum für Informationsrecht in Düsseldorf gesprochen, der in Stockholm lebt. Dabei hat mir Ansgar mit diesem ganz speziellen schwedischen Anfang einen lang gehegten Wunsch erfüllt… aber hört selbst.