In der
Frage, wie sicher jugendgefährdende Inhalte im
Internet verschlüsselt sein müssen hat
nunmehr am 18.10. der BGH entschieden und bestätigt,
was eigentlich zu erwarten war. Demnach ist das
PostIdentverfahren die einzige Möglichkeit, nach
deutschen Anforderungen solche Inhalte im Internet anzubieten.
In einem anderen Fall geht er im Umgang mit
jugendgefährdenden Medien im Versandhandel sogar
noch weiter und verlangt ein Einschreiben, das nur
persönlich entgegengenommen werden darf. Aber dienen
diese Entscheidungen tatsächlich dem Jugendschutz
oder führen sie nur dazu, dass sämtliche
Pornoanbieter ins Ausland abwandern, von wo aus sie ohne
jegliche Jugendschutzbestimmungen Inhalte auch gen Deutschland
verbreiten können? Warum wird eigentlich in diesem
Bereich nicht harmonisiert? Und wie könnte eine
tatsächlich effektive Umsetzung des Jugendschutzes
im Internet aussehen? Über all diese Fragen habe ich
– zum ersten Mal über Skype – mit Ansgar Heitkamp,
wiss. Mitarbeiter am Zentrum für Informationsrecht
in Düsseldorf gesprochen, der in Stockholm lebt.
Dabei hat mir Ansgar mit diesem ganz speziellen schwedischen
Anfang einen lang gehegten Wunsch erfüllt… aber
hört selbst.