J!Cast 36 Online-Mitschnitte und das Urheberrecht

Die Software „flatster“ ermöglicht es, einzelne Wunschtitel im weltweiten Fundus der Internetradios zu finden und dann auch aufzuzeichnen. Damit ist das Programm natürlich ein Dorn im Auge der Musikindustrie. Doch der Versuch, gerichtlich gegen „flatster“ im Wege einer einstweiligen Verfügung vorzugehen, scheiterte jetzt vor dem LG Hamburg. Das Gericht legte der Antragstellerin nahe, den wohl unbegründeten Antrag zurückzuziehen. Dabei kam es für die Beurteilung entscheidend darauf an, wo die Grenze zwischen der reinen Vermittlung zu einer legalen Privatkopie und einer urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung zu ziehen ist. Hierüber und über die Aufzeichnung von Fernsehsendungen mittels internetbasierter Aufnahmeprogramme und deren Konflikte mit dem Urheberrecht habe ich mit Dr. Thomas Engels, LL.M. gesprochen. Thomas ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Terhaag & Partner (www.aufrecht.de).