Wenn man vom Handy aus in ein anderes Netz telefoniert, ist dies deutlich teurer als etwa ein Anruf in das Festnetz. Das liegt daran, dass bei der Zusammenschaltung mit einem anderen Mobilfunknetz ein so genanntes Terminierungsentgelt anfällt. Diese Terminierungsentgelte reguliert derzeit die Bundesnetzagentur so, dass die Preise erst nach vorheriger Genehmigung wirksam werden. Damit können sie nicht nach Gusto der Mobilfunkunternehmen in astronomische Höhen steigen. Genau hierüber wird aber derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht gestritten. Worum genau es in dieser Entscheidung geht, wann sie zu erwarten ist und vor allem: was in der Zwischenzeit so alles passieren kann, erläutert Dr. Marc Schütze, Rechtsanwalt bei Juconomy und Lehrbeauftragter an der Uni Düsseldorf.