Kaum ist der Patentschutz eines Medikaments abgelaufen, stürmen auch schon nachgemachte Billigarzneien, so genannte Generika den Markt. Diese müssen laut EU-Recht die sonst erforderlichen langwierigen und teuren Versuchsreihen nicht durchlaufen und kommen daher preisgünstig an den Patienten. Doch wie verhält es sich mit so genannten Biosimilars, die mit Hilfe von lebenden Zellen hergestellt werden und deren Wirkung nicht immer zu 100% vorhersehbar ist? Das Begriffschaos um Bio-Generika, Forschungs- und Marktzutrittsprivilegien oder essential similarity lichtet Esther Pfaff, wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM und führt dabei in einen interessanten Randbereich des Patentrechts ein.