Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 werden Flugpassagiere strenger kontrolliert als bisher – unter anderem werden durch die USA auch die Passagierdaten wie Name, Anschrift, Flugdaten oder Essgewohnheiten auf Terrorverdacht hin überprüft. Aus der EU bekamen die USA diese Daten bislang auf Grund eines Abkommens. Dieses Abkommen hat der EuGH jedoch im Mai 2006 für rechtswidrig erklärt, da der EU-Kommission die notwendige Kompetenz zum Abschluss eines solchen Abkommens fehlte. Bis zum 30. September lief nun die Frist für eine Neuregelung – und verstrich erfolglos. Noch immer wird verhandelt – und die Fluggesellschaften befinden sich seit dem 1.10. in einem „juristischen Vakuum“. Wie es mit den Passagierdaten weitergehen soll, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben hier relevant sind und welche Auswirkungen das EuGH-Urteil – etwa auch auf die Frage der Vorratsdatenspeicherung haben wird, erläutert Nadine Kalberg LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM.