J!Cast 17 Flugpassagierdaten in die USA

Nach den
Terroranschlägen des 11. September 2001 werden
Flugpassagiere strenger kontrolliert als bisher – unter anderem
werden durch die USA auch die Passagierdaten wie Name,
Anschrift, Flugdaten oder Essgewohnheiten auf Terrorverdacht
hin überprüft. Aus der EU bekamen die USA
diese Daten bislang auf Grund eines Abkommens. Dieses Abkommen
hat der EuGH jedoch im Mai 2006 für rechtswidrig
erklärt, da der EU-Kommission die notwendige
Kompetenz zum Abschluss eines solchen Abkommens fehlte. Bis zum
30. September lief nun die Frist für eine
Neuregelung – und verstrich erfolglos. Noch immer wird
verhandelt – und die Fluggesellschaften befinden sich seit dem
1.10. in einem “juristischen Vakuum”. Wie es mit den
Passagierdaten weitergehen soll, welche datenschutzrechtlichen
Vorgaben hier relevant sind und welche Auswirkungen das
EuGH-Urteil – etwa auch auf die Frage der
Vorratsdatenspeicherung haben wird, erläutert Nadine
Kalberg LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin am
ITM.