Der
Londoner High Court of Justice hat entschieden: mit dem iPod
und mit iTunes verletzt die Computerfirma “Apple” nicht den
einst mit der Beatles-Firma “Apple” geschlossenen Vertrag,
wonach der angebissene Apfel als Logo in Verbindung mit Musik
nicht verwendet werden durfte. -Ein
Gefälligkeitsurteil für die
wirtschaftlich potentere Prozesspartei? Im Gespräch
mit Lena Meyer, wiss. Mitarbeiterin am ITM geht es um die
Bedeutung von Bekanntheit im Markenrecht, strittiges Kernobst
und sonstige starke Marken.