J!Cast 05 Phishing und Pharming

Per E-Mail teilt die Bank mit, dass das Online-Banking-Verfahren umgestellt wird – deshalb solle man sich mit Zugangs-PIN und einer TAN registrieren. Die Bank??? Nein, hierbei handelt es sich um so genannte „Phisher“, die sich von ahnungslosen Kunden Daten wie PIN und TAN beschaffen, um dann damit z.B. Überweisungen zu ihren Gunsten tätigen zu können. Wie diese und ähnliche Vorgehensweisen strafrechtlich zu beurteilen sind, erläutert im Gespräch RA Dr. Robert Kubach.