Per E-Mail
teilt die Bank mit, dass das Online-Banking-Verfahren
umgestellt wird – deshalb solle man sich mit Zugangs-PIN und
einer TAN registrieren. Die Bank??? Nein, hierbei
handelt es sich um so genannte “Phisher”, die sich von
ahnungslosen Kunden Daten wie PIN und TAN beschaffen, um dann
damit z.B. Überweisungen zu ihren Gunsten
tätigen zu können. Wie diese
und ähnliche Vorgehensweisen strafrechtlich zu
beurteilen sind, erläutert im Gespräch RA
Dr. Robert Kubach.