Auf EU-Ebene wurde beschlossen, dass Verkehrsdaten nunmehr mindestens 6 Monate lang gespeichert werden müssen. Sind wir damit auf dem Weg zu einem lückenlos überwachten Internet, in dem jede E-Mail, jeder Besuch einer Webseite vom Staat nachverfolgt werden kann? Lässt sich eine solche Regelung überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang bringen oder werden die Verfassungsrichter in Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung in der geplanten Form zu Fall bringen? Worum es bei der teilweise mit großer Sorge erwarteten Vorratsdatenspeicherung genau geht und wo die verfassungsrechtlichen Probleme liegen erklärt im Interview Jan Köcher, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM.