Wir freuen uns sehr, dass wir Herrn Christoph Matras gewinnen konnten, einen Vortrag zu seinem Dissertationsthema „Der kennzeichenrechtliche Schutz des Immobiliennamens“ zu halten. Der einstündige Vortrag wird über Zoom am 17.05.2022 um 12 Uhr stattfinden.
Herr Matras ist Doktorand von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Studiert hat er an der Goethe-Universität in Frankfurt und hier den Schwerpunkt zum IP-/IT-/Datenschutzrecht besucht. Herr Matras ist seit über drei Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich IP/IT-Recht in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt tätig.
Der Vortrag wird problematisieren, dass der kennzeichenrechtliche Schutz von Gebäudenamen in der Rechtsanwendung erheblichen Schwierigkeiten gegenübersteht. Insbesondere wird dazu der markenrechtliche Warenbegriff thematisiert. Die damit einhergehende ungleiche Behandlung gegenüber anderen Bezugsobjekten des Kennzeichenschutzes ist Kernanliegen des Vortrags. Dabei soll neben dem Markenrecht das breite Feld an Schutzmöglichkeiten im Kennzeichenrecht – die mit Blick auf Immobilien durchaus Streitpotenzial besitzen – beleuchtet werden. Diskutiert und problematisiert werden sollen auf dem Weg zum „Immobilienkennzeichenrecht“ verschiedene Ansätze angefangen von Anpassungsmöglichkeiten in der Nizzaer Klassifikation, über Auslegungsmöglichkeiten bis hin zu einem „Sonderschutzgesetz Immobilie“, sowie deren Grenzen und Legitimation im Lichte der europäischen Entwicklungstendenzen im Markenrecht.
Anmeldungen sind bis zum 15.05.2022 bei Oliver Lampe (o_lamp01@uni-muenster.de) per Mail möglich. Eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis nach § 15 FAO wird im Nachgang ausgestellt. Die Einwahldaten erhalten Sie am Tag der Veranstaltung.