Am Ende des Studiums erwartet jeden Jura-Studierenden die mündliche Prüfung des ersten Staatsexamens, die aus einem Examensvortrag in einem bestimmten Rechtsgebiet und einem Prüfungsgespräch besteht. Übung macht bekanntlich den Meister – aus diesem Grund haben die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ITM gemeinsam mit den studentischen Hilfskräften ein Prüfungsgespräch simuliert, das die Examenskandidaten auf den Ernstfall vorbereiten soll. Die vier Prüflinge konnten in den jeweils 40-minütigen Gesprächen im Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht ihr juristisches Handwerkszeug unter Beweis stellen. Neben aktuellen Themen wie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz wurden auch strafrechtliche „Klassiker“ wie der Eingehungsbetrug und grundlegende methodische Fragen des zivilrechtlichen Anspruchssystems geprüft. Die Kandidaten schlugen sich allesamt gut und wurden mit hohen Punktzahlen belohnt.
Das ITM bedankt sich für das rege Interesse und wünscht allen studentischen Hilfskräften viel Erfolg in der mündlichen Prüfung!