Seminar zum Datenrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren wird im kommenden Wintersemester gemeinsam mit Herrn RA Stefan Pinelli (Leiter Recht Digital, Volkswagen AG) ein Seminar zum Thema „Datenrecht“ veranstalten. Das Seminar soll im März 2023 als ein- oder zweitägige Blockveranstaltung bei der Volkswagen AG in Wolfsburg stattfinden. Die verbindliche Vorbesprechung mit Themenvergabe findet virtuell über Zoom am Donnerstag, den 23. Juni 2022, um 15:00 Uhr statt. Wenn Sie an dem Seminar teilnehmen möchte, ist ein Besuch der Vorbesprechung zwingend notwendig. Die Einwahldaten und die weiteren Informationen zum Ablauf sowie zu den Themen entnehmen Sie bitte dem verlinkten Dokument:

Ankündigung: Seminar zum Datenrecht

Wir würden uns freuen, wenn Sie bei Interesse bereits zuvor an Frau Johanna Schaller (schaller.johanna@uni-muenster.de) oder Herrn Julian Große-Ophoff (julian.grosse-ophoff@uni-muenster.de) eine kurze E-Mail schreiben würden.

Vortragsankündigung: Immaterialgüterrechte und ihre Bedeutung in der Datenökonomie

Wir freuen uns, am 27.06.2022 um 14:15 Frau Lucie Antoine in der Vorlesung Urheberrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren als Gastrednerin begrüßen zu dürfen. Sie wird zu dem Thema „Immaterialgüterrechte und ihre Bedeutung in der Datenökonomie“ sprechen. Der Vortrag wird über Zoom stattfinden.

Frau Antonie hat Rechtswissenschaften in München studiert und ihr erstes juristisches Staatsexamen 2017 absolviert. Von 2017 – 2022 war sie dann wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informationsrecht und IT-Recht (GRUR-Lehrstuhl) bei Prof. Dr. Matthias Leistner, LL.M an der LMU München. Derzeit ist sie Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk München. Ihre Forschungsschwerpunkte und -interessen liegen im Immaterialgüterrecht, der Datenökonomie, sowie dem IT- und Datenschutzrecht.

Vor dem Hintergrund einer immer stärker datengetriebenen Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren die Diskussion über mögliche ausschließliche Rechte an Daten hin zur Bedeutung von ‚Datenzugangsrechten‘ verlagert. Diese Entwicklung spiegeln auch die gesetzgeberischen Initiativen auf Unionsebene wider, etwa jüngst der Vorschlag für einen Data Act. Welche Rolle spielen Immaterialgüterrechte in diesem Zusammenhang, wie ist mit etwaigen dahingehenden Interessenkonflikten bzw. Überschneidungen umzugehen und mit welchen Instrumente lassen sich solche ggf. auflösen? Auf diese Fragen möchte Frau Antoine in ihrem Vortrag eingehen.

Wir freuen uns auch über Anmeldungen von außerhalb der Studierendenschaft. Dazu schreiben Sie einfach eine Mail an Oliver Lampe (o_lamp01@uni-muenster.de). Eine Anmeldung ist bis zum 19.06.2022 möglich. Sie erhalten die Zugangsdaten am Tag des  Webinars.

 

 

J!Cast: EuGH zur Klagebefugnis von Verbraucherverbänden nach der DSGVO

In dieser neuen Folge des ITM-Podcasts besprechen die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Owen Mc Grath und Klaus Palenberg das EuGH-Urteil zur Klagebefugnis von Verbraucherverbänden für Datenschutzverstöße. Der EuGH hat entschieden, dass sich auch nach Einführung der DSGVO Verbraucherverbände auf die Befugnisnormen nach §§ 8 Abs. 3 UWG, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG stützen können, um Datenschutzverstöße zu verfolgen. Dabei können sie auch auf eigene Initiative hin tätig werden und bedürfen keines unmittelbaren Auftrags.

Das Urteil des EuGH zum Nachlesen: EuGH-Urteil vom 28.04.2022, C-319/20.

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Student gewinnt BVB-Tickets des ITM für Hybrid teaching review

Herr Lennart Hermesch, Student der Rechtswissenschaft in Münster und Teilnehmer der Vorlesung Sachenrecht bei Professor Dr. Thomas Hoeren, hat an einer Umfrage des Instituts zur Wirksamkeit und Effizienz hybrider Lehre mitgewirkt. An der Umfrage haben sich mehr als 100 Studierende beteiligt. Die Resonanz auf die Experimente des Lehrstuhls mit hybrider Lehre war durchweg sehr gut und zeigt, dass die Verbindung von Präsenzlehre, Zoom und YouTube exzellent aufgenommen wird. Unter den Teilnehmern der Umfrage wurden am Ende zwei Tickets für das letzte Spiel des BVB in der Saison verlost. Herr Hermesch hat gewonnen und den tollen Tag in Dortmund mit einem Freund genossen. Vielen Dank an alle für die rege Beteiligung und das schöne Echo!

Erfolgreiches Webinar mit Christoph Matras

Herr Christoph Matras hat, nachdem er in Frankfurt studiert hat und den Schwerpunkt im IP-/IT-/Datenschutzrecht besucht hat, über drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt gearbeitet. Daraufhin hat Herr Matras sich dazu entschieden, mit dem Thema „kennzeichenrechtlicher Schutz von Immobiliennamen“ bei Professor Thomas Hoerenzu promovieren. Seine Dissertation hat Herr Matras nun eingereicht und am 17.05.2022 einen Vortrag hierzu gehalten.

Vortrag bei der Leibniz-Gemeinschaft

Im Rahmen der virtuellen 39. Sitzung des Arbeitskreises Recht und Personal der Leibniz-Gemeinschaft hielt die wissenschaftliche Mitarbeiterin des ITM und der Forschungsstelle Recht im DFN Johanna Schaller am Donnerstag den 12. Mai 2022 einen Vortrag zu elektronischen Signaturen und Siegeln. Der Vortrag beinhaltete einen Überblick über die verschiedenen technischen und rechtlichen Ausgestaltungen elektronischer Signaturen. Insbesondere der Umgang mit der Qualifizierten Signatur stand hierbei im Zentrum der Betrachtung.

In der sich anschließenden lebhaften Diskussion der knapp 100 Teilnehmenden wurde neben Erfahrungsberichten die praktische Umsetzung der Signaturen vielseitig thematisiert.

Das ITM bedankt sich recht herzlich für die freundliche Einladung der Leibniz-Gemeinschaft und das positive Feedback!

Podcast: Renate Künast und das BVerfG

In dieser ersten Folge sprechen die wissenschaftlichen Mitarbeitenden Johanna Schaller und Nicolas John über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Hasskommentare gegen Renate Künast auf Facebook. Das Gericht konkretisiert in seiner Entscheidung die Maßstäbe für die Feststellung, ob die Kommentare auf dem sozialen Netzwerk in einer Abwägung der Rechtsgüter und Interessen der Parteien das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Politikerin verletzen und eine strafbare Beleidigung iSd § 185 StGB darstellen und stärkt die Position von Opfern digitaler Kommunikation.

 

Wer sich vertiefend über die Einzelheiten des Urteils informieren möchte, findet in der April Ausgabe des DFN-Infobriefs Recht einen ausführlichen Beitrag von Johanna Schaller.

Ein Transkript der Folge ist hier zu finden.

 

Erfolgreicher Start der Zusatzausbildung ITM

„Ich habe sehr viel gelernt und fand es spannend auch mal über den Tellerrand des normalen Lehrplans hinausschauen zu können!“

Teilnehmerin aus dem Wintersemester 2021/22

Mit diesen lobenden Worten blickt das ITM stolz auf die im vergangenen Wintersemester erstmals auch für externe Studierende aus ganz Deutschland angebotene Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht.

Bei der Zusatzausbildung ITM handelt es sich um eine kostenlose Weiterbildungsmöglichkeit für Jurastudierende, RechtsreferendarInnen und PraktikerInnen aus ganz Deutschland, die sich für das Thema Internet und Medien interessieren.

Die Zusatzausbildung dauert 2 Semester und startet im Wintersemester. Das erste Semester besteht aus einer Vorlesung zum Internetrecht, gehalten von Prof. Dr. Thomas Hoeren, und einer Vorlesung im öffentlichen Medienrecht, gehalten von Prof. Dr. Bernd Holznagel. Beide Vorlesungen bedienen eine große Bandbreite an medienrechtlichen Themen: Neben aktuellen Fragestellungen zu Künstlicher Intelligenz, Sozialen Medien und Datenschutz werden auch klassische Themen wie bspw. die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunk besprochen. Im Rahmen der Vorle­sungen werden regelmäßig aktuelle Fälle aufgegriffen und rechtlich eingeordnet, so dass sich immer am Puls der Zeit bewegt wird. An die beiden Vorlesungen schließt jeweils eine digitale Ab­schlussklausur in einem Umfang von 90 Minuten an. Im zweiten Semester erfolgt dann eine Vertiefung des erworbenen Wissens in Form eines Se­minars. Die Teilnehmende können hierfür entweder eine Seminararbeit im Bereich des Inter­netrechts oder des öffentlichen Medienrechts anfertigen. Bei der Themenwahl gibt es zum ei­nen Vorschläge von Seiten der Seminarleitung, zum anderen haben die Teilnehmenden aber auch die Möglichkeit eigene Vorschläge zu machen und sich selbst einzubringen. Das Seminar schließt mit einer Präsentation der eigenen Arbeit und einer anregenden Diskussion mit den anderen Teilnehmenden über das Thema ab. Alternativ ist es aber auch möglich, dass eine von den Teilnehmenden bereits angefertigte Seminararbeit zum Themenbereich des Informa­tions-, Telekommunikations- und Medienrecht angerechnet werden kann.

Webinar-Ankündigung: Der kennzeichenrechtliche Schutz des Immobiliennamens

Wir freuen uns sehr, dass wir Herrn Christoph Matras gewinnen konnten, einen Vortrag zu seinem Dissertationsthema „Der kennzeichenrechtliche Schutz des Immobiliennamens“ zu halten. Der einstündige Vortrag wird über Zoom am 17.05.2022 um 12 Uhr stattfinden.

Herr Matras ist Doktorand von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Studiert hat er an der Goethe-Universität in Frankfurt und hier den Schwerpunkt zum IP-/IT-/Datenschutzrecht besucht. Herr Matras ist seit über drei Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich IP/IT-Recht in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt tätig.

Der Vortrag wird problematisieren, dass der kennzeichenrechtliche Schutz von Gebäudenamen in der Rechtsanwendung erheblichen Schwierigkeiten gegenübersteht. Insbesondere wird dazu der markenrechtliche Warenbegriff thematisiert. Die damit einhergehende ungleiche Behandlung gegenüber anderen Bezugsobjekten des Kennzeichenschutzes ist Kernanliegen des Vortrags. Dabei soll neben dem Markenrecht das breite Feld an Schutzmöglichkeiten im Kennzeichenrecht – die mit Blick auf Immobilien durchaus Streitpotenzial besitzen – beleuchtet werden. Diskutiert und problematisiert werden sollen auf dem Weg zum „Immobilienkennzeichenrecht“ verschiedene Ansätze angefangen von Anpassungsmöglichkeiten in der Nizzaer Klassifikation, über Auslegungsmöglichkeiten bis hin zu einem „Sonderschutzgesetz Immobilie“, sowie deren Grenzen und Legitimation im Lichte der europäischen Entwicklungstendenzen im Markenrecht.

Anmeldungen sind bis zum 15.05.2022 bei Oliver Lampe (o_lamp01@uni-muenster.de) per Mail möglich. Eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis nach § 15 FAO wird im Nachgang ausgestellt. Die Einwahldaten erhalten Sie am Tag der Veranstaltung.

Vortrag von Frau Amelie Ebbinghaus – ein Rückblick

Am 19.04.2022 hielt Frau Amelie Ebbinghaus, Client Manager & Provenance Researcher des Art Loss Registers in London, einen knapp einstündigen Zoom-Vortrag (hier abrufbar) zum Thema „Due Diligence und Restitution im Kunstmarkt“. Sie war der Einladung, der am ITM ansässigen und von Prof. Dr. Thomas Hoeren geleiteten Art Law Clinic gefolgt.