J!Cast 14 Netzneutralität

Jeder, der digitalisierbare Inhalte produziert, kann diese derzeit frei und kostenlos im globalen Internet veröffentlichen – aber dies kann sich vielleicht schon bald ändern. Neue Hardware, die unter anderem den schnellen Transport von Videodateien sicherstellen soll, wird es künftig den Providern ermöglichen, einzelne Inhalteanbieter bevorzugt durchzuleiten und andere gar vollkommen auszuschließen. Droht damit das Aus des freien Wettbewerbs im Internet? Wird ein staatliches Eingreifen in Form einer Marktregulierung erforderlich? Gast der Sendung ist Dr. Simon Schlauri, Oberassistent und Habilitand an der Universität Zürich.

J!Cast 13 Patente für medizinische Verfahren?

Wer etwas Schlaues erfindet, kann ein Patent anmelden und hat damit ein Ausschließlichkeitsrecht auf die Erfindung. Der Erfinder kann dann Lizenzen verkaufen und so der harten Arbeit Lohn genießen. Jeder Erfinder? Nein! Eine spezielle Gruppe der Erfindungen ist vom Patentrecht ausgeschlossen: medizinische Verfahren. Warum das so ist, wo die Grenzen zu patentfähigen Erfindungen im medizinischen Bereich liegen und wie die Aussichten für eine Abschaffung dieser Ausnahme sind, erläutert Julia Eisenkolb von der Forschungsstelle Gewerblicher Rechtsschutz, Mitarbeiterin am ITM.

J!Cast 12 Google, die digitale Bibliothek und das Urheberrecht

Mit Argusaugen beobachten Verleger und Buchautoren derzeit das Google-Projekt „booksearch-service“, bei dem sämtliche Bücher gescannt werden sollen, um dann das Wissen der Welt in Digitalform für eine Stichwortsuche verwenden zu können. Handelt es sich dabei um ein Teufelswerk oder um wissenschaftlichen Fortschritt? Und wie verhält sich das Urheberrecht dazu? Erweist sich anhand dieses Falles möglicherweise das amerikanische Urheberrecht gegenüber dem deutschen als überlegen? Gast der 12. Episode ist Dr. Christian Stallberg, ehemaliger Mitarbeiter am ITM.

J!Cast 11 Kopierschutz und das Ende der Pauschalabgabe

Das Urheberrecht erlaubt die so genannte Privatkopie und um die Urheber hierfür zu entschädigen, werden seit jeher Pauschalabgaben auf Leermedien und Kopiergeräte erhoben. Technische Kopierschutzsysteme und die damit verknüpften Möglichkeiten des digitalen Rechtemanagements (DRM) versprechen dagegen eine genaue und nutzungsabhängige Abrechnung privater Kopien. Doch zahlt der Verbraucher dann doppelt? Und werden DRM-Systeme tatsächlich in der Lage sein, die Pauschalabgabe auf lange Sicht zu ersetzen – oder scheitern sie bereits an der Akzeptanz der Nutzer? Gast zu diesem Thema ist Thomas Ernstschneider, Rechtsanwalt und Mitarbeiter am ITM sowie Komponist des J!Cast-Jingles. Diesmal mit Bonustrack „Werbung“ von und mit Thomas Ernstschneider!!

J!Cast 10 Auskunftsansprüche Teil 2: Was kommt

Der zweite Teil zu Auskunftsansprüchen gegen Provider befasst sich mit dem deutschen Entwurf zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie. Stimmt der Wortlaut der geplanten Vorschrift überhaupt mit dem Gewollten überein? Was wird so auf die Provider zukommen? Und besteht die Gefahr, dass über die Auskunftsansprüche eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür eingeführt wird? All diese Fragen beantwortet Kai Welp, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM.

J!Cast 09 Auskunftsansprüche Teil 1: Ist-Zustand

Viele Nutzer von Filesharing-Plattformen wie „eDonkey“ oder „Kazaa“ bekamen in letzter Zeit Besuch von der Staatsanwaltschaft. Zivilrechtliche Forderungen gegen Tauschbörsennutzer gab es dagegen (zunächst) nicht. – Schließlich scheiterten die Rechteinhaber mit ihrer Forderung an die jeweiligen Provider, die Adressdaten der Nutzer herauszugeben, bislang vor den Gerichten. Sie wählten daher den Weg über das Strafrecht, damit Staatsanwälte für sie die Adressen ermittelten. Warum derzeit ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch trotz dahin gehender Versuche der Gesetzesauslegung nicht besteht und wie aus Sicht der Internetwirtschaft ein künftiger Auskunftsanspruch u.a. gegen Access-Provider aussehen sollte, erklärt im Interview Dr. Volker Kitz, RA und Bereichsleiter beim BITKOM.

J!Cast 08 Apple gegen Apple – freie Fahrt für starke Marken

Der Londoner High Court of Justice hat entschieden: mit dem iPod und mit iTunes verletzt die Computerfirma „Apple“ nicht den einst mit der Beatles-Firma „Apple“ geschlossenen Vertrag, wonach der angebissene Apfel als Logo in Verbindung mit Musik nicht verwendet werden durfte. -Ein Gefälligkeitsurteil für die wirtschaftlich potentere Prozesspartei? Im Gespräch mit Lena Meyer, wiss. Mitarbeiterin am ITM geht es um die Bedeutung von Bekanntheit im Markenrecht, strittiges Kernobst und sonstige starke Marken.

J!Cast 07 Urheberrechtsreform Korb 2

Seit langem angekündigt, oft verschoben und jetzt endlich auf der Zielgeraden: der 2. Korb der Urheberrechtsreform steht kurz vor der Umsetzung. Doch wem nützen die neuen Regelungen, wer wird eher benachteiligt? Verkommt das Urheberecht vom ursprünglichen Ausgleich zwischen Werkschaffenden und Nutzern zu einer Sicherung wirtschaftlicher Interessen der Verleger und Verwerter? Und sind Bildung und Wissenschaft am Ende die großen Verlierer? Über die geplanten Änderungen, die Rolle der Wissenschaft und die Entwicklungen im Urheberrecht spricht Prof. Dr. Thomas Hoeren, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht.

J!Cast 06 Die totale Überwachung?

Auf EU-Ebene wurde beschlossen, dass Verkehrsdaten nunmehr mindestens 6 Monate lang gespeichert werden müssen. Sind wir damit auf dem Weg zu einem lückenlos überwachten Internet, in dem jede E-Mail, jeder Besuch einer Webseite vom Staat nachverfolgt werden kann? Lässt sich eine solche Regelung überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang bringen oder werden die Verfassungsrichter in Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung in der geplanten Form zu Fall bringen? Worum es bei der teilweise mit großer Sorge erwarteten Vorratsdatenspeicherung genau geht und wo die verfassungsrechtlichen Probleme liegen erklärt im Interview Jan Köcher, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM.

J!Cast 05 Phishing und Pharming

Per E-Mail teilt die Bank mit, dass das Online-Banking-Verfahren umgestellt wird – deshalb solle man sich mit Zugangs-PIN und einer TAN registrieren. Die Bank??? Nein, hierbei handelt es sich um so genannte „Phisher“, die sich von ahnungslosen Kunden Daten wie PIN und TAN beschaffen, um dann damit z.B. Überweisungen zu ihren Gunsten tätigen zu können. Wie diese und ähnliche Vorgehensweisen strafrechtlich zu beurteilen sind, erläutert im Gespräch RA Dr. Robert Kubach.