J!Cast 34 Creative Commons

Beim Open Music Contest, den Meik Michalke aus Düsseldorf organisiert, dürfen nur Bands teilnehmen, die ihre Musikstücke unter Creative Commons-Lizenzen gestellt haben. Auch die Gruppe Jammin Inc. hat das getan – und gewonnen. Doch haben sie damit ihre Rechte verschenkt? Was genau verbirgt sich hinter dem Konzept Creative Commons ? Und wie kann das ursprünglich amerikanische Konzept auf deutsches Recht übertragen werden? Über Ursprung, Eindeutschung und Zukunft der Creative Commons-Lizenzen habe ich mit John Hendrik Weitzmann von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts und Dr. Catharina Maracke, der Leiterin des Berliner Büros von Creative Commons International gesprochen.

J!Cast 33 Raubkopierer in der Schule

Raubkopierer sind Verbrecher – oder nicht? Schüler des Kurses für Informatik- und Gesellschaftslehre am Elsa-Brändström-Gymnasium in Oberhausen haben sich intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Sie erstellten einen Leitfaden für ihre Altersgenossen – und haben damit sogar Wettbewerbe gewonnen. Martin Gerritsen, Jan van den Boom und Mike Margiciok klärten nun mit mir, was das Problem an Tauschbörsen ist und wo man sich strafbar machen kann, warum aber Schüler, die sich ein paar Lieder herunterladen noch lange keine Verbrecher sind. Über eine Bagatellklausel, die kleine Mengen an illegalen Downloads von Strafen ausnimmt, kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein, eindeutig ungünstig ist aber, dass die legalen Downloadportale für Jugendliche eher unattraktiv sind.

J!Cast 32 Online-Durchsuchungen

Der BGH hat entschieden, dass es für Online-Durchsuchungen keine Rechtsgrundlage gibt, und dass diese Ermittlungsmethode damit nicht zulässig ist. Vom Tisch sind Online-Durchsuchungen damit aber noch lange nicht. Wie so eine Durchsuchung eigentlich funktioniert, warum es aufwändig wäre, eine Ermächtigungsgrundlage in der Strafprozessordnung zu schaffen und warum das alles nicht besonders sinnvoll wäre, erläutern mit mir Eva Schröder, wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM und Jan Remmer Siebels, Student der Uni Münster und mein Techniker.

J!Cast 31 von der re:publica in Berlin

Vom 11.-13.4. fand in Berlin die Konferenz re:publica statt und der J!Cast war so live wie ein Podcast eben sein kann mit dabei. Diese Sonderausgabe ist der 90-minütige Mitschnitt eines Podiumsgesprächs zum Thema „Darf ich das bloggen?“ mit Udo Vetter, Rechtsanwalt aus Düsseldorf und Blogger unter www.lawblog.de, und Matthias Spielkamp, Redakteur der preisgekrönten Urheberrechtsseite „iRights.info“. In der Diskussion geht es vorwiegend um Abmahnungen, Rechtsverletzungen in Blogs und Haftungsfragen. Natürlich sind auch Fragen aus dem Publikum mit dabei.

J!Cast 30 Persönlichkeitsrechte in Second Life

Die Geschichte von Anshe Chung, der Second Life-Millionärin, die bei einer Online-Konferenz von fliegenden Penissen belästigt wurde, ging durch die Nachrichten. Vergeblich versuchte ihr Ehemann, gegen das zugehörige Youtube-Video Urheberrechte geltend zu machen. Bestehen hier tatsächlich Urheberrechte? Wenn ja: woran und vor allem nach welchem Recht? Und kann nicht auch Persönlichkeitsrechte verletzen, wer eine Figur in der virtuellen Parallelwelt beleidigt? Diesen Fragen nach Persönlichkeitsrechten in dem Online-Spiel Second Life geht Dr. Ulf Müller, Mitarbeiter am ITM und Habilitand bei Prof. Hoeren mit mir nach.

J!Cast 29 Das neue TMG

Seit dem 01.03.2007 ist das neue Telemediengesetz in Kraft und ersetzt das Teledienstegesetz und den Tediendienstestaatsvertrag. Was sich damit tatsächlich verändert hat, wo der Gesetzgeber evtl. über sein Ziel hinausgeschossen ist und wo noch Änderungsbedarf besteht, erläutert Prof. Thomas Hoeren.

J!Cast 28 Erkan und Stefan gegen McDonalds – rechtlicher Schutz für das Image?

Mit einer großen Kampagne warb McDonalds in Österreich für den „Big Kebab Burger“. Griffige Slogans in türkisch-deutsch, Baseballcaps und Goldkettchen priesen das Fast-Food-Gericht an – sehr zum Ärger des Komikerduos Erkan und Stefan, das sich in seinen Rechten verletzt sah und klagte. Doch wie weit kann das Recht am eigenen Bild oder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gehen? Ist ein Image rechtlich geschützt? Wie lässt sich gegen eine ungewollte Werbung vorgehen? Anselm Rodenhausen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM versucht sich mit mir in „kanak sprak“ und erläutert das Urteil aus München.

J!Cast 27 Widerrufsrechte bei eBay

Wer als Verkäufer bei eBay auftritt hat es nicht leicht mit dem deutschen Verbraucherschutzrecht. Ein Unternehmer muss seinen Käufern ein Widerrufsrecht einräumen – doch wann genau ist man Unternehmer? Wie lang ist schließlich die Widerrufsfrist? 2 Wochen, wie bislang weithin angenommen oder doch einen Monat? Schließlich bleibt die Frage, wie man korrekt über das Widerrufsrecht belehrt. Dass nicht einmal der Gesetzgeber das noch genau weiß zeigt, dass selbst die Musterbelehrung Fehler aufweist. Als Experten stehen in diesem Chaos an Verbraucherschutzvorschriften und richtungsweisenden Urteilen Sascha Kremer, Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter am ZfI Düsseldorf und Christian Franz, LL.M., Rechtsanwalt in der Kanzlei Strömer Rechtsanwälte in Düsseldorf Rede und Antwort.

J!Cast 26 Media bloed – Was darf Satire

Ein Blogger veröffentlicht auf seiner Seite eine bissige Parodie auf die agressive Werbung des Media-Markts und erntet damit prompt eine Abmahnung und schließlich eine einstweilige Verfügung des Gerichts. Doch wird durch die Satire tatsächlich die Marke „MediaMarkt“ verunglimpft? Welche Rolle spielt dabei das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und welche Parallelen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht lebender Personen gibt es? Kann die agressive Werbung des MediaMarkts die Maßstäbe einer Rechtsgüterabwägung beeinflussen? Gast der Sendung ist Rainer Utz, Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM und als neuer Mitarbeiter unterstützt ab jetzt Manfred Witzke den Podcast mit Hintergrundinformationen.

J!Cast 25 Softwareverträge

Wer in einen Elektronikfachmarkt geht und sich dort eine Standardsoftware kauft ist fein heraus. Schließlich handelt es sich eindeutig um einen Kaufvertrag, die Rechtslage ist also klar. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Software erst noch liebevoll an die Bedürfnisse des Anwenders angepasst werden muss. Liegt dann ein Werkvertrag mit möglicherweise günstigeren Bedingungen für den Käufer vor? Vermeintliche Klärung in dieser Frage schaffte jüngst ein Urteil des OLG Köln. Allerdings befasste sich das Gericht nur mit dem altem Schuldrecht, wie es sich mit dem neu ins Spiel gebrachten § 651 a BGB verhält, verriet es nicht. Welche Probleme sich daher nach wie vor stellen, erklärt Rechtsanwalt Michael Intveen aus der Düsseldorfer Kanzlei Schindler. Aus seiner anwaltlichen Praxis kennt er zum Glück auch die Lösungen, die in der Gestaltung individueller Verträge liegen.