Neue Stelle WMA

Am Institut für Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung, (Prof. Dr. Thomas Hoeren) im Fachbereich Rechtswissenschaften der WWU sind zum 01.02.2023 zwei Stellen als

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in

(E 13 TV-L)

In Drittmittelprojekten zu besetzen. Es handelt sich um eine bis zum 31. Dezember 2023 befristete Teilzeitstelle (50%) im Drittmittelprojekt „Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz (DFN) sowie eine bis zum 16. Mai 2024 befristete Teilzeitstelle (50%) im Drittmittelprojekt FAIR Data Spaces.

 

Anforderungen für die Stelle im Drittmittelprojekt „Forschungsstelle Recht im deutschen Forschungsnetz“

Ihre Aufgaben:

Wissenschaftliche Forschung zu rechtlichen Fragen bei der Nutzung aktueller und künftiger Kommunikations- und Informationstechnologien – insbesondere urheber- und datenschutzrechtliche Forschung. Regelmäßige Veröffentlichungen im DFN-Infobrief-Recht. Veröffentlichung von Rechtspodcasts. Organisation und Mitwirkung bei Vortragsveranstaltungen.

Unsere Erwartungen:

  • Erstes juristisches Staatsexamen, möglichst mit Prädikat
  • Teamfähigkeit und Organisationstalent
  • Vertiefte Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht (nachgewiesen durch Vorlage von Zeugnissen, Qualifikationsabschlüssen, Weiterbildungszertifikaten u.a.)
  • Vertiefte Kenntnisse im Datenschutzrecht, insbesondere im Umgang mit der DSGVO (nachgewiesen durch Vorlage von Zeugnissen, Qualifikationsabschlüssen, Weiterbildungszertifikaten u.a.)

 

Die WWU setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.

Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bei Fragen vorab kontaktieren Sie gerne Herrn Justin Rennert (+ 49 251 83 38621 / justin.rennert@uni-muenster.de)

Anforderungen für die Stelle im Drittmittelprojekt FAIR Data Spaces:

Ihre Aufgaben:

  • Wissenschaftliche Forschung zu (immaterialgüter-)rechtlichen Fragen beim Aufbau und der Nutzung gemeinsamer Datenräume
  • Vorträge zu immaterialgüterrechtlichen Themen

 

Unsere Erwartungen:

  • Überdurchschnittliches juristisches Staatsexamen, möglichst mit Prädikat
  • Teamfähigkeit und Organisationstalent
  • Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz (nachgewiesen insb. durch Vorlesungs-, Schwerpunkt-oder Seminarbelegung bzw. postgraduale Qualifikationen)

 

 

Die WWU setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.

Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 21.10.2022 an:

Herrn Prof. Dr. Thomas Hoeren (hoeren@uni-muenster.de)

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht,

Zivilrechtliche Abteilung, Leonardo-Campus 9, 48149 Münster

(Reisekosten können nicht erstattet werden)

 

Sie können Ihre Bewerbung gerne als PDF-Datei an hoeren@uni-muenster.de senden. Bitte beachten Sie, dass wir andere Dateiformate nicht berücksichtigen können.

 

 

Wien meets Münster

Vom 05. auf den 06.10.2022 durften wir Lukas Faymann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht unter der Leitung von Prof. Dr. Forgó an der Universität Wien, bei uns am ITM begrüßen.

Der Besuch startete mit einem gemütlichen Get-Together unter den MitarbeiterInnen, welches den Einstieg in einen lebhaften Austausch über wissenschaftliche Forschung an den Partneruniversitäten ermöglichte. Am nächsten Tag konnte dieser spannende Diskurs über Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechts- und Ausbildungssysteme – z.B. hstl. der Umsetzung des EU-Datenschutzrechts, zu Fragen der Providerhaftung im Falle von Hate Speech oder aber auch der Realisierung eines Promotionsvorhabens – im Rahmen einer Institutsführung fortgesetzt werden.

Vom Leonardo-Campus aus ging es dann bei schönsten Sonnenschein auf eine kleine Sightseeing-Tour durch Münster, bei der ein Besuch des Schlossgartens, eine Besichtigung des Juridicums sowie eine sportliche Umrundung des Aasees nicht fehlen durften. Wir danken Lukas Faymann für die spannenden Einblicke und bereichernden Gespräche und freuen uns auf den nächsten Besuch unser KollegInnen aus Wien!

 

Podcast: Auch Beamte haben Privatleben

Anfang August hatte der EuGH eine Entscheidung zu einem litauischen Gesetz zu treffen, welches vorsah, dass Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes private Informationen preisgeben mussten. Auch in Deutschland hat das Urteil Auswirkungen. Daher besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Klaus Palenberg und Owen Mc Grath in dieser Folge, inwieweit diese Daten auf den Behördenseiten veröffentlicht werden durften. Bei dieser Frage ging es zum einen um die Grenzen zulässiger Datenverarbeitung und zum anderen um die Reichweite des Schutzes besonders sensibler personenbezogener Daten.

Der in der Folge erwähnte Beitrag im DFN-Infobrief Recht ist hier zu finden und das Urteil im Volltext hier.

 

Ausstellung Beautiful Japan in Wien eröffnet

Die Fotoausstellung Beautiful Japan wurde am Mittwoch (26. September) in Wien eröffnet. In der Ausstellung werden Menschen aus Itoshima mit geistigen Einschränkungen gezeigt, die sich künstlerisch betätigen. in Japan ist der Umgang mit solchen Menschen noch von Vorurteilen und Ängsten bestimmt. Anders in Muka, einer Elterninitiative in Itoshima, wo Menschen mit geistigen Einschränkungen alle Formen von Kunsthandwerk und bildenden Künsten erleben und erfahren können.

Die Ausstellung wurde am Mittwoch in der Galerie Werd:Art in Wien eröffnet. Zunächst fand eine breit angelegte Podiumsdiskussion mit Studierenden der Akademie für Angewandte Kunst in Wien statt, bei der es auch um die Fragen der Privatsphäre und des Namenschutzes für behinderte Menschen ging. Am Nachmittag war dann die feierliche Eröffnung, mit dem Bezirksvorsteher, Vertretern von Wissenschaft und Kunst sowie einem bunten Kreis lokaler Besucherinnen und Besucher. Die Ausstellung ist noch bis zum 17. November zu sehen (Im Werd 19, 1020 Wien).

 

Podcast: Schluss mit dem Bußgeldroulette

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat vielfach erwartete Leitlinien veröffentlicht, die nationale Aufsichtsbehörden dabei unterstützen sollen, einheitliche Bußgelder für Datenschutzverstöße zu verhängen. Hintergrund dieser Leitlinien ist der weitreichende Spielraum, den die DSGVO den Aufsichtsbehörden bei der Verhängung von Bußgeldern einräumt. Dieser kann zu starken Unterschieden bei der möglichen Bußgeldhöhe führen.

In dieser Folge von „Weggeforscht“ setzen sich die wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Nicolas John mit den Vorschlägen der Leitlinien auseinander, wie die Bußgeldern bemessen werden sollen.

Der in der Folge angekündigte Beitrag im DFN-Infobrief Recht findet sich hier.

 

Neue Podcastfolge: Bundeskartellamt vs. Meta: Uppercut vom Underdog

Missbraucht das Unternehmen Meta seine marktbeherrschende Stellung durch die umfassende Sammlung von Daten seiner Nutzer? Und darf das Bundeskartellamt mit datenschutzrechtlichen Anordnungen gegen den Konzern vorgehen? Die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Johanna Voget und Owen Mc Grath sprechen in dieser Folge über den Streit zwischen den deutschen Wettbewerbshütern und dem Digital-Giganten, der derzeit dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren vorliegt.

In der aktuellen Ausgabe des DFN-Infobrief Recht 9/2022 wird das Thema mit weiteren Nachweisen vertieft.

Podcast: Darf ich Daten in die USA und Großbritannien übertragen?

Das Bundesarbeitsgericht hat im Mai 2022 ausdrücklich festgestellt, dass ein Arbeitgeber seinen Betriebsrat beteiligen muss, wenn er möchte, dass seine Arbeitnehmer mit Microsoft 365 arbeiten. Doch welche Hürden bestehen sonst noch bei der Verwendung von Office Software? Anhand dieser viel genutzten Anwendungen setzen sich in dieser Folge die wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Klaus Palenberg mit der Datenübermittlung in Nicht-EU-Länder auseinander. Dabei werden insbesondere der Datenaustausch in die USA und nach Großbritannien thematisiert und auf die verschiedenen Möglichkeiten, wie dieser datenschutzgerecht erfolgen kann, eingegangen.

Die in den Ausführungen angesprochenen Infobriefe zur datenschutzrechtlichen Nutzung von MS365 finden sich mit weiteren Nachweisen im DFN-Infobrief Recht 2/2022 sowie DFN-Infobrief Recht 4/2021 sowie zum Datenaustausch nach Großbritannien im DFN-Infobrief Recht 7/2022 und DFN-Infobrief Recht 4/2022.

 

Fotoausstellung in Wien startet am 28. September

„Beautiful Japan“ – so titulierte der 26 Jahre alte Satoshi Uematsu sein Attentat in Japan, mit dem er 19 Menschen mit Einschränkungen umbrachte. Noch Jahre nach diesem Mordanschlag kennt man in Japan den Namen des Täters, aber nicht den der Opfer. Im Süden Japans besteht seit Jahren eine Kooperative, die sich der verachtenden Namenslosigkeit von Menschen mit Einschränkungen in der japanischen Gesellschaft annimmt. Während meines von der japanischen Regierung finanzierten Fotostipendiums lernte ich Muka (Kein Name) kennen und schätzen, wo Menschen mit Einschränkungen malen, musizieren, Holzobjekte gestalten, sticken, Computerdegn entwerfen – und als Menschen mit einem Namen, ihren spezifischen Begabungen und Talenten ernst genommen werden. Daraus entstand auch eine Fotoausstellung, die sehr erfolgreich an verschiedenen Orten in Japan gezeigt wurde – und jetzt erstmals in Europa zu sehen ist. Prof. Dr. Thomas Hoeren ist Direktor des Instituts für Medienrecht (ITM) der Universität Münster (Deutschland) und Projektfotograf mit Ausstellungen u.a. in Berlin, Frankfurt, Island und Japan (https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Poster-Beautiful-Japan-Email-scaled.jpg

Podcast: Können Plattformen Täter sein?

Anfang Juni 2022 entschied der Bundesgerichtshof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, inwieweit Plattformen wie YouTube bei urheberrechtlichen Verstößen ihrer Nutzer haften können. Im Vorgang zu dieser Entscheidung hatte der BGH dem Gerichtshof der europäischen Union mehrere Fragen zur Plattformhaftung vorgelegt. Das aktuelle Urteil setzt die im Jahr 2021 erschienene Einordnung des EuGH um. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Owen Mc Grath besprechen in dieser neuen Folge die relevanten Entscheidungen und beleuchten die gesamte Thematik der „Störer- und Täterhaftung“.

Der in der Folge erwähnte Kurzbeitrag findet sich im DFN-Infobrief Recht 7/2022.

 

Erfolgreicher Abschluss der ITM-Zusatzausbildung

Das ITM freut sich zu verkünden, dass 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die bundesweite Zusatzausbildung „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ erfolgreich abgeschlossen haben. Besonders erfreulich sind die hervorragenden Noten mit einem Durchschnitt von 8 Punkten.

„Es war sehr schön, seinen Horizont auf einem Gebiet zu erweitern, von dem man vorher kein Wissen hatte.“

„…sehr angenehm, dass die Veranstaltung so flexibel gestaltet war, dass man sie in seinen eigenen Alltag gut integrieren konnte.“

So positiv bewerten die Teilnehmer die Zusatzausbildung. Einen aktuellen Erfahrungsbericht finden Sie in der JA 05/2022.