Podcast: Was haben Schriftarten mit Datenschutz zu tun?

Der Dschungel der rechtlichen Vorgaben beim Aufbau einer Webseite wird für Webseitenbetreibende jetzt noch dichter: Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 20. Januar 2022 (Az.: 3 O 17493/20) entschieden, dass die Verwendung von dynamischen Fonts ohne entsprechende Rechtsgrundlage aus der DSGVO zu einem Schadensersatzanspruch der betroffenen Person führen kann. Anhand dieses Urteils besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Justin Rennert in dieser Folge die datenschutzrechtlichen Risiken bei der Einbindung von dynamischen Fonts in eine Webseite und geben einen Ausblick auf die Auswirkungen für Anwender hieraus.

Wer sich vertiefend mit dem Urteil und seinen Folgen auseinandersetzen möchte, findet zu dieser Thematik einen Beitrag im DFN-Infobrief Recht 3/2022.

Ein Transkript ist hier zu finden.

 

Treffen der Studienstiftungsgruppe in Steinfurt

Seit vielen Jahrzehnten ist Professor Dr. Thomas Hoeren für eine Gruppe begabter Studierender innerhalb der Studienstiftung des deutschen Volkes zuständig. Die Studienstiftung ist die von der Bundesregierung eingesetzte Fördereinrichtung für hochbegabte Studenten und Studentinnen. Diese werden betreut  von sogenannten Vertrauensdozenten. Herr Hoeren übernimmt diese Funktion sehr gerne für eine Gruppe von 15  Studierenden, vor allem aus dem Bereich Medizin und Zahnmedizin. Einmal im Sommer kommen die jungen Leute im Privathaus von Hoeren zusammen zu einem bunten Sommerfest mit Grillen, Aktionen und Musik. Diese Gruppe hat sich nun am 21. Juni zur Sommerzeit wende wieder getroffen, mit Bier, Würstchen, vegetarischen Spießen, netten Gesprächen, Gitarrensongs, Kurzvorträgen. Vielen Dank allen, die beim besten Wetter mitgemacht haben!

46. Rechtsseminar der Forschungsstelle Recht im DFN

Am 13. und 14. Juni fand die halbjährliche Mitgliederversammlung des DFN-Vereins in Berlin statt. Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Johanna Schaller und Nicolas John beleuchteten als Vertreter der Forschungsstelle Recht im DFN im Rahmen des anschließenden Rechtsseminars verschiedene juristische Fragestellungen. So eröffnete Nicolas John das Rechtsseminar mit seinem Vortrag zum neuen TTDSG und den omnipräsenten Cookie-Bannern auf den Webseiten. Er ging der Frage nach, ob die neuen Regelungen des TTDSG Cookie-Banner bald obsolet machen und ob das TTDSG neuen Tracking-Technologien ebenfalls gewachsen ist. Johanna Schaller präsentierte im Anschluss zunächst die neuen Normen des Zivilrechts zu digitalen Inhalten und wie diese Hochschulen betreffen können. Danach erklärte sie in einem weiteren Themenpunkt die Funktionsweise und rechtlichen Grundlagen von elektronischen Signaturen und erörterte, welche Signatur für welche Anwendungsfälle geeignet ist. Die mit den Vorträgen einhergehenden Diskussionen mit dem Publikum zeigten, dass die Digitalisierung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach wie vor viele Frage aufwirft. Die Forschungsstelle Recht bedankt sich für das rege Interesse und den bereichernden Austausch.

Der gute Geist geht – die Bäckerei am H 1

 

Jahrzehntelang haben Studierende und Profs bei ihr Müslistangen, belegte Brötchen oder Cappucino gekauft: Annette Söltenfuß und ihr Mann Josef haben sie alle gut versorgt, die Juristen, Ökonomen, Germanisten, Philosophen rund um den H1. Ihre kleine Bäckerei am H1 war fünf Tage in der Woche von 8 bis 18 Uhr ein wichtiger Treffpunkt der ganzen Universität, Klöneck, Literaturtreff, Ruhezone – aber nicht mehr lange: Im Juli ziehen sich ihr Mann und sie zurück in den Ruhestand und kümmern sich vor allem um ihr Enkel. In der Übergangszeit wird sie dem neuen Inhaber noch aushelfen. Doch sie freut sich auch auf neu gewonnene Muße – doch: das ITM wird sie schmerzlich vermissen.

Erfolgreiches Seminar zum Vergleich zwischen dem deutschen und dem österreichischen Internetrecht in Wien

In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Innovation und Digitalisierung im Recht unter der Leitung von Prof. Dr. Forgó von der Universität Wien und unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Hoeren (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster)  fand am 9. und 10. Juni 2022 das Seminar „Vergleich zwischen dem deutschen und dem österreichischen Internetrecht“ statt.

Im Rahmen eines Pilot-Projektes wurde jedem deutschen Studierenden ein österreichischer Studierender zugeteilt, um einen rechtsvergleichenden Austausch zu ermöglichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden für Ihre Vorträge in die beeindruckenden Räumlichkeiten des Presseclub Concordia in Wien eingeladen. In ihren Vorträgen setzten sich die Studierenden mit aktuellen rechtlichen Fragestellungen aus dem Bereich des Internetrechts rechtsvergleichend auseinander. Zu den bearbeiteten Themen zählten beispielsweise die Missbrauchsaufsicht für Digitalkonzerne oder Fragen zum digitalen Nachlass sowie die Auswirkungen des neuen DSA und DMA. An die spannenden Vorträge schlossen sich anregende Diskussionen an.

Wertvolle Ergänzung erhielten die Beiträge durch einen Vortrag von Herrn Dr. Salomonowitz, der von praktischen Erfahrungen aus dem Leben eines Immaterialgüterrechtsanwalts berichtete.

Prof. Hoeren und Prof. Forgó freuen sich über die gelungene Veranstaltung und bedanken sich bei Herrn Dr. Salamonowitz sowie allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die hervorragenden Seminartage in Wien! Eine weitere Kooperation mit der Universität Wien ist in Planung.

The ITM in Vienna

The ITM is currently in an excursion in Vienna visiting the sister institute of Prof. Dr Nikolaus Forgo where we learned to know other teams and projects

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Podcast: Der Data Act – EU-Kommission schlägt Datengesetz vor

Im Rahmen der europäischen Datenstrategie hat die EU-Kommission Ende Februar 2022 einen Vorschlag für ein europäisches Datengesetz unterbreitet. Mit diesem möchte die Kommission den Rahmen für einen fairen Datenaustausch in der EU schaffen. Hierzu sollen die Nutzenden von beispielsweise IoT-Geräten Zugang zu den von Ihnen geschaffenen Daten erhalten, KMU gegenüber den großen Gatekeepern gestärkt werden und Behörden in Notfallsituationen Zugriff auf Daten des Privatsektors erhalten. In dieser Folge von „Weggeforscht“ geben Johanna Schaller und Klaus Palenberg einen Überblick über die vielfältigen Regelungen des vorgeschlagenen Data Acts, aber ebenso einen Einblick in die an diesem geübte Kritik.

Wer sich vertiefend über die Einzelheiten des Data Acts informieren möchte, findet in der aktuellen Juni Ausgabe des DFN-Infobriefs Recht einen ausführlichen Beitrag von Johanna Schaller.

Ein Transkript der Folge findet sich hier.

ITM-Schwerpunkt bis Ende Sommersemester 2024 verlängert und hybride Zusatzausbildung ab Winter

Der Schwerpunkt ITM wird bis zum Ende des Sommersemesters 2024 verlängert und dann als solcher eingestellt. An die Stelle tritt dann ein von der Fakultät zu konzipierender neuer Schwerpunkt „Digitalisierung, KI und Recht“.

Die Zusatzausbildung ITM findet noch statt bis Sommersemester 2023. Dann beginnt eine neue Zusatzausbildung des ITM zu dem Recht der Digitalwirtschaft, in neuem Profil und mit neuen Akzenten. Alle Zusatzausbildungen des ITM finden hybrid statt, richten sich an eine bundesweite Öffentlichkeit aus Studierenden, Referendaren oder Praktikern aus Anwaltschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Sie alle können sich auf das neue Konzept unserer Zusatzausbildungen sehr freuen!

In diesem Zusammenhang freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Thomas Hoeren und Herrn Prof. Dr. Bernd Holznagel die bundesweite digitale Zusatzausbildung „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ auch ab dem kommenden Wintersemester 2022/2023 wieder anbieten wird.

Interessierten wird die Möglichkeit geboten, nach erfolgreicher Teilnahme an den Vorlesungen „Informationsrecht“ und „Öffentliches Medienrecht“ sowie an einem Seminar das begehrte ITM-Zertifikat über nachgewiesene Kenntnisse zu erhalten. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsplakat im Anhang.

 

Kanzlerforum des DFN-Vereins

Am 23. Und 24. Mai haben die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Owen Mc Grath am Kanzlerforum des DFN-Vereins teilgenommen. Eröffnet wurde das Programm am Montagabend mit einer Keynote zur Nationalen Forschungsdateninfrastrukur (NFDI) von Herrn Prof. York Sure-Vetter. Bei einem gemeinsamen Abendessen wurde lebhaft zu den aktuellen Themen der Digitalisierung von Hochschulen zwischen Hochschulkanzlern aus ganz Deutschland und den Vertretern des DFN-Vereins diskutiert. Am Dienstagvormittag wurden die Themen Identitätsmanagement an Hochschulen und Security Operations im DFN-Verein durch diverse Vorträge beleuchtet. Nach näheren Erläuterungen zu den neuen Rahmenverträgen bei Videokonferenz-Software schlossen Herr Mc Grath und Herr John als Vertreter der Forschungsstelle Recht im DFN mit Beiträgen zur rechtlichen Einordnung von Plagiatssoftware und den Auswirkungen des TTDSG auf Cookie-Banner. Die Forschungsstelle Recht bedankt sich für die Einladung und die rege Beteiligung sowie den bereichernden Austausch.

Podcast: DMA und DSA – EU-Institutionen einigen sich auf „digitales Grundgesetz“

Nach politisch umkämpften Verhandlungen einigten sich EU-Parlament und EU-Ministerrat im März und April 2022 auf endgültige Fassungen des Digital Markets Act (DMA) und des Digital Services Act (DSA). Der DMA soll große Online-Plattformen regulieren und für den Wettbewerb öffnen. Der DSA dient unter anderem der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet. Einige Kommentatoren sehen in diesen Gesetzespaketen gar ein neues „digitales Grundgesetz“ auf europäischer Ebene. In dieser Folge von „Weggeforscht“ geben die wissenschaftlichen Mitarbeiter Owen McGrath und Justin Rennert einen Überblick über die vielfältigen Regelungen der Gesetzespakete in ihrer endgültigen Fassung.