Am 13. und 14. Dezember fand die halbjährliche Mitgliederversammlung des DFN-Vereins in Bonn statt. Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Johanna Voget und Klaus Palenberg präsentierten als Vertreter der Forschungsstelle Recht im DFN im Rahmen des Rechtsseminars verschiedene juristische Fragestellungen. Johanna Voget beleuchtete in ihrem Vortrag aktuelle Rechtsprechung und Fragestellungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Im Einzelnen wurden Probleme rund um den Auskunfts- und Kopieherausgabeanspruch nach der DSGVO, die Kündigung des Datenschutzbeauftragten im Betrieb und die Arbeitszeiterfassung thematisiert. Klaus Palenberg präsentierte im Anschluss einen Rückblick über das seit 24 Jahren stattfindende Rechtsseminar. Hierzu stellte er ausgewählte Vortragsthemen dar und beleuchtete die Entwicklungen der vergangenen Jahre. Die mit den Vorträgen einhergehenden Diskussionen mit dem Publikum zeigten, dass die Digitalisierung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach wie vor viele Frage aufwirft. Die Forschungsstelle Recht bedankt sich für das rege Interesse und den bereichernden Austausch.
Podcast: Neues Kapitel in der Geschichte der Vorratsdatenspeicherung
Mitte September hat der EuGH erneut eine Entscheidung in Sachen Vorratsdatenspeicherung getroffen. In dieser neuen Folge von Weggeforscht berichten die wissenschaftlichen Mitarbeitenden Johanna Voget und Klaus Palenberg über das Urteil, nach dem eine gezielte und anlasslose Speicherung, wie sie nach derzeitiger deutscher Regelung vorgesehen ist, nicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Es werden zudem die Spielräume aufgezeigt, die nach der Entscheidung aus Luxemburg für den Gesetzgeber verbleiben und erste politische Lösungsansätze beleuchtet.
Der zu der Folge passende Infobrief ist hier zu finden (DFN-Infobrief Recht 11/2022 ab Seite 10) und das Urteil im Volltext hier.

Langjähriger Mitarbeiter des ITM wird Professor an der University of Cambridge
Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) freut sich stolz zu verkünden, dass unser hochgeschätzter langjähriger ehemaliger Mitarbeiter Prof. Dr. Henning Grosse Ruse-Khan Professor an der University of Cambridge und Co-Direktor des Centre for Intellectual Property and Information Law (CIPIL) geworden ist. Seine Berufung fügt sich in die lange Reihe von ITM-MitarbeiterInnen, die ohne Habilitation nur aufgrund ihrer besonderen Forschungsqualifikationen JuraprofessorInnen geworden sind.
Prof. Dr. Henning Grosse Ruse-Khan absolvierte 1998 das erste juristische Staatsexamen nach einem Studium an der Universität Münster. Danach promovierte er erfolgreich bei Prof. Dr. Thomas Hoeren zu dem Thema „Der Europäische Datenbankschutz sui generis vor dem Hintergrund internationaler Abkommen – eine Untersuchung zur Vereinbarkeit des sui generis Rechts mit den zentralen internationalen Regelwerken des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Handelsrechts“. Von 1999 bis 2005 arbeitete er zudem als wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM. In dieser Zeit erschienen viele gemeinsame Publikationen mit Prof. Dr. Thomas Hoeren.
Nach dem Ablegen seines zweiten juristischen Staatsexamen 2005 war Prof. Dr. Henning Grosse Ruse-Khan Dozent für internationales Handelsrecht an der University of Leicester und arbeitete danach als Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht und hatte verschiedene Festanstellungen und Gastprofessuren im akademischen Bereich in Europa, Amerika und Asien inne.
Neben seiner Tätigkeit in Cambridge unterrichtet er derzeit in verschiedenen Funktionen an den Universitäten von Oxford, Berlin, Straßburg, Canberra und Helsinki. Inhaltlich fokussiert sich seine Forschungs- und Lehrtätigkeit auf Fragen des internationalen Rechts des geistigen Eigentums, des Welthandels- und Investitionsrechts sowie des internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung. Besonders befasst er sich mit den Schnittstellen zwischen Recht, Automatisierung und Technologie sowie der Regulierung von Online-Plattformen.
Das ITM wünscht Prof. Dr. Henning Grosse Ruse-Khan viel Erfolg bei seiner neuen beruflichen Herausforderung.
Seminar Sportrecht im Sommersemester 2023

Prof. Dr. Thomas Hoeren wird im Sommersemester 2023 erneut ein
Sportrechtseminar
veranstalten. Geplant ist, dies wieder in Kooperation mit Borussia Dortmund durchzuführen. Das Seminar findet voraussichtlich im September 2023 als zweitägiges Blockseminar im Stadion des BVB statt. Neben den Vorträgen der TeilnehmerInnen bildet eine Stadionführung durch den Signal Iduna Park den Höhepunkt der Veranstaltung.
Hier finden Sie die Themenliste.
Die Vorbesprechung und Themenvergabe für das Seminar findet am 9. Januar 2023 um 17:00 Uhr digital statt. Nur TeilnehmerInnen dieser Vorbesprechung können für das Seminar berücksichtigt werden. Fragen können gerne per E-Mail an roman.weiser@uni-muenster.de (Roman Weiser, ITM) gerichtet werden. Die Einteilung der Schwerpunkte (Klammerzusätze) erfolgt unter Vorbehalt und ohne Verbindlichkeit.
Daten für das Zoommeeting:
https://wwu.zoom.us/j/68029158197
Meeting-ID: 680 2915 8197
Podcast: Wie offen sind die Daten der Verwaltung?
Schon vor längerer Zeit haben die Europäische Union und nationale Gesetzgeber erkannt, welches Potential Daten bürgen, die durch staatliche Einrichtungen generiert wurden. Nicht nur im unternehmerischen Bereich, sondern auch in der Forschung ist der unkomplizierte Zugriff auf staatliche Daten von enormer Relevanz. Unter dem Begriff „Open Data“ werden solche Daten zusammengefasst, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
In dieser Folge von „Weggeforscht“ sprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Owen Mc Grath über „Open Government Data“ und darüber, wie der Zugang zu staatlichen Daten auf europäischer und nationaler Ebene geregelt ist.

Podcast: Wie steht es um den Schutz der Beschäftigtendaten? (Teil 2)
Rund um das Thema des Beschäftigtendatenschutzes gibt es viele weitere rechtliche Streitigkeiten und offene Fragen. Im zweiten Teil unserer Doppelfolge zum Schutz der Beschäftigtendaten geben die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Johanna Voget und Johannes Müller einen Überblick über praktisch relevante Themen, wie den Schadensersatzanspruch nach der DSGVO bei Datenschutzverstößen in Arbeitsverhältnissen, die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Arbeitszeiterfassung, die Vereinbarkeit der nationalen Vorschriften zur Kündigung des Datenschutzbeauftragten mit den Vorgaben der DSGVO und zuletzt den Auskunfts- und Kopieherausgabeanspruch der Beschäftigten hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten aus der DSGVO.
Zu diesen Themen finden Sie vertiefende Informationen in den DFN-Infobriefen 2/2020 und 10/2022 sowie 11/2022.

Erfolgreicher Vortrag zum Thema „Fremdpersonal-Compliance bei agilen Projekten“
Am 15.11.2022 hat Herr Dr. Yannick Bähr einen spannenden und informativen Vortrag zu seinem Dissertationsthema „Fremdpersonal-Compliance bei agilen Projekten“ gehalten.
In seinem Vortrag standen die Neuerungen, die ein globalisiertes und arbeitsteiliges Wirtschaftsleben mit sich bringt, im Vordergrund. Denn vermehrt werden traditionelle und zumeist starre Projektmethoden zunehmend – nicht nur in der IT – durch flexiblere, agile Formen (insb. Scrum) ersetzt.
Zunächst legte Herr Dr. Bähr den Grundstein, indem er darstellte, was überhaupt agile Arbeitsmethoden sind und wieso sich Unternehmen für eine solche Art der Arbeitsführung entscheiden. Kennzeichnend für die agilen Formen des Projektmanagements ist eine intensive Zusammenarbeit, eine weitreichende Weisungsfreiheit sowie eine Entgrenzung der Arbeit. Das Ziel, welches mit solchen Methoden verfolgt wird, ist die Erreichung einer kürzeren Reaktionszeit und einer größeren Flexibilität des Unternehmens, so dass letztlich geringere Kosten entstehen als bei einer regulären Arbeitsweise.
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Stellenausschreibung: Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterin gesucht
Am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung der WWU ist zum 01.02.2023 die Stelle als
Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterin (m/w/d) (E 13 TV-L)
zu besetzen. Angeboten wird eine bis zum befristete 31.01.2026 Teilzeitstelle (50 %). Die Lehrverpflichtung beträgt bei Vollzeit 4 SWS.
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Ehemalige am ITM
Auf Einladung des Vereins zur Förderung der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht fand am 05.11.2022 das diesjährige Ehemaligentreffen in den Räumlichkeiten des Instituts statt.
Institutsdirektor Prof. Dr. Thomas Hoeren gab zunächst einen Überblick über die laufenden Entwicklungen innerhalb des Instituts. Im Anschluss folgten spannende Vorträge sowohl von aktuellen Mitarbeitern über ihre Arbeit am Institut als auch ehemaligen Mitarbeitern, die ein breites Themenspektrum abdeckten.
Es referierten Johanna Voget und Johannes Müller über die aktuelle Arbeit innerhalb des DFN Vereins. Ferner berichtete Marie-Therese Wirtz, über die interessante Entwicklung, der seit 2018 bestehenden und sich aktuell auch international ausrichtenden Art Law Clinic. Das interdisziplinäre Projekt wird von Kunststudierenden sehr positiv aufgenommen und erfreut sich breiter Beliebtheit. Justin Rennert gab einen informativen Einblick in den derzeitigen Stand der Medienregulierung auf EU-Ebene, der von den Zuhörenden mit großem Interesse verfolgt wurde.
Daran schloss sich ein spannender Vortrag von Dr. Bernard A. Karikari zu seiner Funktion als Head of Corp. Data Protection bei Mercedes-Benz an. Den gelungenen Abschluss der Vortragsreihe bildete Dr. Berthold Hilderink, Head Employment Legal bei der UBS Europe SE, der zur arbeitsrechtlichen Frage des Beschäftigtendatenschutzes und Datenschutz als Compliance-Maßnahme referierte.
Im Rahmen eines sich anschließenden Mittagssnacks bot sich die Möglichkeit des breiten Austausch mit aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern. Während des Nachmittagsprogramms widmeten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann bei einem Besuch des Stadtmuseums der Geschichte Münsters und konnten dabei noch so manch spannendes Detail über die Vergangenheit der vermeintlich so vertrauten Stadt erfahren. Bei Apfelkuchen und Pflaumenstreusel im Café Lux ließ man den Tag gemeinsam ausklingen und tauschte Erfahrungen und Anekdoten über die Zeit am ITM aus.
Das Ehemaligentreffen findet jedes Jahr im November statt.
Podcast: Wie steht es um den Schutz der Beschäftigtendaten? (Teil 1)
Der Beschäftigtendatenschutz sorgt fast täglich für neue Schlagzeilen. Sei es mit Problemen bei der Arbeitszeiterfassung, den Auskunftsansprüchen oder einfach den Voraussetzungen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Weil der Themenkomplex so umfangreich ist, gibt die Forschungsstelle Recht im DFN diesmal hierzu eine Doppelfolge zum aktuellen Stand des Beschäftigtendatenschutzes.
Der erste Teil der Doppelfolge beschäftigt sich mit den Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vor dem EuGH. Das Verfahren dreht sich im Kern um die Anwendbarkeit einer datenschutzrechtlichen Erlaubnisnorm aus Hessen, welche im konkreten Verfahren die Nutzung von Videokonferenzsoftware an Schulen ohne die Einwilligungen des Lehrpersonals rechtfertigen soll. Das VG Wiesbaden ist der Auffassung, dass der Paragraph nicht den Voraussetzungen der entsprechenden Öffnungsklausel aus der DSGVO entspricht und daher ggf. nicht herangezogen werden kann.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Owen Mc Grath diskutieren die rechtlichen Aspekte der Vorlagefragen und besprechen die kürzlich gestellten Anträge des Generalanwalts.
Der im Podcast angesprochene DFN-Infobrief Recht 10/2022 findet sich hier. Der zweite Teil der Doppelfolge erscheint am 9.11.2022.