Das Landesjustizministerium NRW hat sich in einer ausführlichen Erklärung an den Landtag zur Schließung des Schwerpunktes ITM in Münster geäußert. In einem Schreiben vom 28. März hat es erklärt:
„Die im Internet veröffentlichte Begründung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Westfälischen-Wilhelms Universität Münster (ITM) ist denn wohl auch weniger unmittelbare Folgerung der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes hinsichtlich des Schwerpunktbereichsstudiums. Vielmehr scheint Ursache der Einstellung des Schwerpunktes 3 (ITM) an der juristischen Fakultät der Westfälischen-Wilhelms Universität Münster die fehlende Nachbesetzung des Lehrstuhls mit einer Professorin oder einem Professor aus dem öffentlich-rechtlichen Medienrecht durch die juristische Fakultät zu sein. Im Übrigen wird die Zusatzausbildung im Bereich der Digitalisierung laut Veröffentlichung im Internet verstärkt, was gerade durch die Änderungen des Juristenausbildungsgesetzes bezweckt ist.“