J!Cast 88 Jugendschutz in hybriden Computerspielen

Computerspiele bestehen schon länger nicht mehr aus dem reinen Datenträger. Extras werden über das Internet zur Verfügung gestellt oder es wird gleich das ganze Spiel nur Online gespielt. Durch die Möglichkeit des Online Spielens kommen rechtlich betrachtet neue Aspekte hinzu. Gerade im Jugendschutz sind hier Regelungen aus dem Jugendschutzgesetz und aus dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu beachten. Über die Probleme der Einordnung von Computerspielen beim Jugendschutz und wo hier auf der Seite des Gesetzgebers noch Nachholbedarf besteht, spricht Christoph Golla mit Dr. Hendrik Baumann Rechtsanwalt bei Freshfields in Köln.