J!Cast 88 Jugendschutz in hybriden Computerspielen

Computerspiele bestehen schon länger nicht mehr aus
dem reinen Datenträger. Extras werden
über das Internet zur Verfügung gestellt
oder es wird gleich das ganze Spiel nur Online gespielt. Durch
die Möglichkeit des Online Spielens kommen rechtlich
betrachtet neue Aspekte hinzu. Gerade im Jugendschutz sind hier
Regelungen aus dem Jugendschutzgesetz und aus dem
Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu beachten. Über
die Probleme der Einordnung von Computerspielen beim
Jugendschutz und wo hier auf der Seite des Gesetzgebers noch
Nachholbedarf besteht, spricht Christoph Golla mit Dr. Hendrik
Baumann Rechtsanwalt bei Freshfields in
Köln.