Das OLG
Frankfurt hat entschieden: entgegen ihrer bisherigen
Richtlinien muss die Denic die Domain vw.de registrieren,
obwohl diese nur aus 2 Buchstaben vor dem .de besteht. Solange
diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist,
will die Denic zunächst nichts tun – doch was
passiert dann? Wird die Schlacht auf die wenigen
2-Buchstaben-Domains eröffnet? Wird es eine Sunrise
Period geben oder gar eine lohnende Versteigerung? Laura
Dierking nutzte die Gelegenheit, um mit Dr. Julia Voegeli aus
der Kanzlei Taylor Wessing in Hamburg nicht nur diese Fragen zu
erläutern, sondern auch die Strukturen von Denic und
ICANN, der großen Schwester in den USA zu
beleuchten. Dabei tauchte zwangsläufig die Frage
auf, wieviel „Behörde“ die Verwaltung unseres
Internets braucht und was man guten Gewissens einem privaten
Unternehmen überlassen kann.