J!Cast 66 VW, die Denic und kurze Domains

Das OLG

Frankfurt hat entschieden: entgegen ihrer bisherigen

Richtlinien muss die Denic die Domain vw.de registrieren,

obwohl diese nur aus 2 Buchstaben vor dem .de besteht. Solange

diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist,

will die Denic zunächst nichts tun – doch was

passiert dann? Wird die Schlacht auf die wenigen

2-Buchstaben-Domains eröffnet? Wird es eine Sunrise

Period geben oder gar eine lohnende Versteigerung? Laura

Dierking nutzte die Gelegenheit, um mit Dr. Julia Voegeli aus

der Kanzlei Taylor Wessing in Hamburg nicht nur diese Fragen zu

erläutern, sondern auch die Strukturen von Denic und

ICANN, der großen Schwester in den USA zu

beleuchten. Dabei tauchte zwangsläufig die Frage

auf, wieviel „Behörde“ die Verwaltung unseres

Internets braucht und was man guten Gewissens einem privaten

Unternehmen überlassen kann.