J!Cast 65 Haftung für Hyperlinks

Links sind technisch leicht zu realisieren, benutzerfreundlich und aus dem WWW nicht mehr wegzudenken: Mit ihnen klickt sich der Internetnutzer durch die ungeheure Menge von Webseiten, als würde er dabei von jemandem geführt, der sich im Netz auskennt. Dass hinter einem simplen Hyperlink allerdings erhebliche rechtliche Probleme stecken können, erklärt im Gespräch mit Jana Semrau Dr. Uwe Jürgens (URL: http://www.lovells.de/de/Deutsch/Anwälte/Anwalte/J/12521.htm), Anwalt im Hamburger Büro der Kanzlei Lovells. Denn je nach Art des Links können nicht nur Urheberrechte verletzt sein, ein Verweis auf die falsche Seite kann für den Linksetzer ebenfalls schwere Folgen haben. Informationen zum Gespräch: Paperboy-Entscheidung des BGH (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm) Homepage von Stefan Niggemeier (URL: http://stefan-niggemeier.de/) Artikel zur Frage, ob das Tragen eines Buttons mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz nach § 86a StGB strafbar ist (URL: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/329555).