Der Fall, in dem ein Musikrechteinhaber die persönlichen Daten eines Filesharers ergattern möchte, ist nicht neu. Nun war hiermit aber sogar der EuGH befasst und entschied, dass auch der effektive Schutz geistigen Eigentums das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht übermäßig einschränken dürfe. Die Filesharer-Daten bekamen die spanischen Rechteinhaber deshalb nicht. Damit legte der EuGH aber nicht einfach nur Richtlinien aus, wie wir es zunächst von ihm gewohnt sind, sondern er prüfte auch Grundrechte und wägte diese gegeneinander ab. Doch woher nimmt der EuGH Grundrechte? Schließlich hat die EU doch noch nicht einmal eine Verfassung… Welche Rolle EMRK, die Grundrechte-Charta und nationale Grundrechte auf europäischer Ebene spielen und wie der EuGH damit umgeht, erfuhr Laura Dierking im Gespräch mit Dr. Katrin Neukamm. Offen blieb dabei, ob der EuGH nun möglicherweise auch im Fall der Vorratsdatenspeicherung entsprechendes Gewicht auf ein Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung legen würde. Egal scheint es ihm zumindest nicht zu sein…