Der BGH hat entschieden, dass es für Online-Durchsuchungen keine Rechtsgrundlage gibt, und dass diese Ermittlungsmethode damit nicht zulässig ist. Vom Tisch sind Online-Durchsuchungen damit aber noch lange nicht. Wie so eine Durchsuchung eigentlich funktioniert, warum es aufwändig wäre, eine Ermächtigungsgrundlage in der Strafprozessordnung zu schaffen und warum das alles nicht besonders sinnvoll wäre, erläutern mit mir Eva Schröder, wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM und Jan Remmer Siebels, Student der Uni Münster und mein Techniker.