J!Cast 25 Softwareverträge

Wer in einen Elektronikfachmarkt geht und sich dort eine Standardsoftware kauft ist fein heraus. Schließlich handelt es sich eindeutig um einen Kaufvertrag, die Rechtslage ist also klar. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Software erst noch liebevoll an die Bedürfnisse des Anwenders angepasst werden muss. Liegt dann ein Werkvertrag mit möglicherweise günstigeren Bedingungen für den Käufer vor? Vermeintliche Klärung in dieser Frage schaffte jüngst ein Urteil des OLG Köln. Allerdings befasste sich das Gericht nur mit dem altem Schuldrecht, wie es sich mit dem neu ins Spiel gebrachten § 651 a BGB verhält, verriet es nicht. Welche Probleme sich daher nach wie vor stellen, erklärt Rechtsanwalt Michael Intveen aus der Düsseldorfer Kanzlei Schindler. Aus seiner anwaltlichen Praxis kennt er zum Glück auch die Lösungen, die in der Gestaltung individueller Verträge liegen.