Kaum hat sich der Schock über den Amoklauf in Emsdetten halbwegs gelegt, ist erneut die Diskussion über ein Verbot so genannter „Killerspiele“ entbrannt. Doch was bedeutet ein solches Verbot aus juristischer Sicht, was ist bereits verboten und welche Rolle spielen im Kontrollreigen die Bundesprüfstelle jugendgefährdender Medien und die UKS? Dass ein Verbot nicht die einzig wahre politische Lösung des Problems sein kann, ist wohl jedem klar. Doch wie sehen die tatsächlichen Zusammenhänge zwischen Ego-Shooter-Spielen und gewalttätigen Jugendlichen aus? Wie sind die derzeit kursierenden Zahlen zu bewerten? Und was könnte ein Verbot letztlich bewirken? Diese Fragen beantwortet Kristina Kanz, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Boers am Institut für Kriminalwissenschaften in Münster, die zum Thema Gewaltmedien und Jugendkriminalität ihre Doktorarbeit schreibt.