Als das LG Hamburg sein Urteil zur Forenhaftung in Sachen „heise.de“ verkündete, ging ein Aufschrei durch sämtliche Internetforen. Man befürchtete das Ende der Forenkultur. Eine komplette Überwachung auf mögliche rechtswidrige Einträge, wie das Gericht es forderte, erscheint derzeit nur unter großem – faktisch unbezahlbaren – Aufwand erfüllbar. Nun hat das OLG Hamburg den Tenor des Urteils deutlich abgemildert. Eine Überwachungspflicht betrifft nunmehr lediglich das Einzelforum, das bereits durch einen festgestellten Rechtsverstoß aufgefallen ist. Gestützt wird dies argumentativ auf das Rolex-Urteil des BGH. Doch besteht tatsächlich eine Vergleichbarkeit der beiden Fälle? Und widerspricht diese Ausweitung der so genannten „Störerhaftung“ nicht dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut, der eine Überwachungspflicht ausschließt? Aus erster Hand beantwortet diese Fragen Joerg Heidrich, Justitiar beim Heise-Verlag und Rechtsanwalt in Hannover.