Im Rahmen der Vorlesung Informationsrecht präsentierte Prof. Dr. Andreas Bücker den anwesenden Studenten, Professoren und weiteren interessierten Zuhörern die Ergebnisse seiner neusten Forschungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in der digitalisierten Welt.
Nach einigen einleitenden Beispielen und der Erläuterung seiner Kernthesen widmete sich der Dozent den aktuellen Phänomenen in der Arbeitswelt. Dies seien der verbreitete Einsatz von externen Arbeitskräften, der Übergang vom klassischen Betrieb in komplexe Netzwerkorganisationen sowie die zunehmende Kontext- und Selbststeuerung in diesen Gebilden. Daraus lasse sich die zentralen Herausforderungen für das Arbeitsrecht ableiten, die vor allem in der Frage der Einstufung der externen Arbeitskräfte als Arbeitnehmer sowie in der Entwicklung eines neuen Leitbildes für die neuen Arbeitsformen in der vernetzten Arbeitswelt bestünden. Zudem bedürfe angesichts der aktuellen Entwicklungen sowohl das abgestufte Schutzkonzept des Arbeitsrechts als auch die Regulierung der neuartigen Arbeitsverhältnisse einer Neujustierung. Die Veränderung des Betriebes als Organisationseinheit werfe schließlich auch betriebsverfassungsrechtliche Probleme auf.
Prof. Dr. Bücker endete mit dem Fazit, dass die verschiedenen Entwicklungsbedarfe weiter herausgearbeitet werden müssen, um das neue Leitbild eines Arbeitsnehmers entwerfen und dem Gesetzgeber gegebenenfalls Handlungsoptionen an die Hand geben zu können. Im Anschluss an den Vortrag diskutieren der Dozent und die Zuschauer unter anderem über die Fragen, wer dieses neue Leitbild entwerfen könnte und wie sich bestehende moderne Arbeitsformen in das aktuelle Arbeitsrecht einordnen lassen.