Gewerblicher Rechtsschutz – Erfindungen an Hochschulen
Das Projekt „Erfindungen an Hochschulen“ wurde an der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz in der Zeit von September 1999 bis Juni 2000 durchgeführt. Dem Projekt lag ein Auftrag des Wissenschaftsministeriums NRW zugrunde. Politischer Kontext ist das Ziel der Landesregierung, die Patentanmeldung und Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zu fördern. Die damit verbundenen Aktivitäten reichen von der Novellierung des sog. Hochschullehrerprivilegs über die Verbreitung patentrechtlichen know-hows an Hochschulen bis hin zur Föderung und Beratung von Hochschulerfindern im Rahmen des SAFE-Programms. Im Rahmen des Projekts wurden die Reform des Hochschullehrerprivilegs gutachtlich bewertet, praxisbezogene Informationsmaterialien (Hochschulen und Patente), Erfinderleitfaden erstellt und Workshops organisiert und inhaltlich gestaltet.