J!Cast 41 Phishing 2.0

Wer heute
noch glaubt, ohne Weiteres PIN- und TAN-Nummer erphishen zu
können, muss als ewig gestrig gelten, denn nunmehr
ist die Zeit des Phishing 2.0 angebrochen. Ergattert werden
längst nicht mehr die inzwischen
wohlbehüteten Bankdaten, sondern
Passwörter und Informationen aus Kommunikations- und
social-network-Plattformen. Hier vertraut man Kollegen und
Freunden und öffnet selbstverständlich
auch jede Mail, deren Absender ein guter Bekannter zu sein
scheint. Raum genug für die neue Phisher-Generation,
ihr Unwesen zu treiben. Doch wie ist dieses neue Phishing
strafrechtlich zu beurteilen und welche Rolle spielt dabei der
taufrisch eingeführte § 202 c StGB?
Hierzu stand mir Prof. Karsten Altenhain von der
Universität Düsseldorf Rede und
Antwort