J!Cast 39 – Gebrauchte Softwarelizenzen

Wer einen
günstigen Küchentisch haben
möchte, der ruhig etwas älter sein darf,
wird auf den Flohmarkt fündig. Das Prinzip “second
hand” nutzt dabei Händlern und Käufern
gleichermaßen. Warum sollte dies also nicht auch bei
Software möglich sein? Im Urheberrecht ist die
Zweitverwertung geschützter Werke frei, gebrauchte
CDs können also ohne Weiteres weiterverkauft werden.
Allerdings gilt dies grundsätzlich nur
für körperliche Werke, nicht dagegen
für Software, die allein online
übertragen wird. Ob dennoch auch hier eine
Erschöpfung des Urheberrechts eintritt und damit der
Gebrauchthandel zulässig ist, wird von den
Oberlandesgerichten in München und in Hamburg sehr
unterschiedlich beurteilt. Die Feinheiten dieses
Meinungsstreits erläutert Jana Semrau,
wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für
Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in
Münster.