J!Cast 04 Die Schweinsteiger-Affäre

Ein
Bericht der Münchener Zeitung “tz” hatte in
Fußballkreisen für große
Unruhe gesorgt. Schweinsteiger und Agostino seien in Sachen
Wettskandal “als Beschuldigte vernommen worden” hieß
es dort. Dem folgten juristische Maßnahmen – zivil-
und strafrechtlich. Doch wann darf man jemanden
überhaupt “Beschuldigter” nennen? Und worauf
müssen Journalisten achten, wenn Sie über
einen bloßen Verdacht berichten? Was
fällt noch unter die Pressefreiheit und wo beginnt
die strafbare Verleumdung? Diese Fragen und mehr beantwortet
Anselm Rodenhausen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM und
Mitglied der Forschungsstelle Recht im DFN.