Zertifikatsverleihung Zusatzausbildungen ITM und Gewerblicher Rechtsschutz

Am Freitag den 20. Januar 2017 findet die Verleihung der Zertifikate in den Zusatzausbildungen „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ sowie „Gewerblicher Rechtsschutz“ statt.

Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Hörsaalgebäude Leonardo Campus 10 (Raum Leo 4) mit einem Festvortrag von

Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer

zu dem Thema

Der Anwendungsbereich des harmonisierten Lauterkeitsrechts – Abgrenzung des Verbraucherbereichs vom Nichtverbraucherbereich

Angestrebt wird seit jeher eine europaweite Harmonisierung des Lauterkeitsrechts bei hohem Verbraucherschutzniveau. Thema im Bundesrat war dabei die Beschränkung auf das Verhalten von Unternehmen gegenüber Verbrauchen (B2C). Dieser hat jedoch entschieden, dass die Schutzinteressen der Wettbewerber und der Verbraucher sich nicht trennen lassen, weshalb sich der Schutzzweck des harmonisierten Lauterkeitsrechts auch auf die Mitbewerber sowie die All-gemeinheit beziehen muss. Zu dem Anwendungsbereich dieses harmonisierten Lauterkeitsrechts und der hierbei wichtigen Abgrenzung von Verbrauchern und Nichtverbrauchern, wird Professor Fezer in seinem Vortrag Stellung nehmen.

Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer ist Ordinarius a.D. für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesell-schaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht an der Universität Konstanz. Er ist – neben zahlreichen anderen Mitgliedschaften in Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Kommis-sionen – Honorarprofessor für Gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Leipzig und Do-zent für europäisches und internationales Markenrecht an der Universität St. Gallen. Professor Fezer hat zu der Stärkung und den Novellen der Rechte von Wettbewerbs-, Marken- und Urhe-berrechtlern maßgeblich beigetragen. Insbesondere seine Werke zum Markenrecht, gehören zur unverzichtbaren Literatur auf ihrem Gebiet.

Im Anschluss an den Festvortrag werden die Abschlusszertifikate an die Absolventen der Zusatzausbildungen verliehen. Schließlich wird es bei einem Sektempfang die Gelegenheit zum Meinungsaustausch geben.

Sollten Sie die erforderlichen Prüfungsleistungen zum Erhalt des Zertifikats zur Zusatzausbildung „ITM“ erbracht haben, melden Sie sich bitte unter karmen.stuerznickel@uni-muenster.de bis zum 6.1.2017 an.