Weltweit erste Art Law Clinic eröffnet

Die weltweit einzigartige Institution einer studentischen Rechtsberatung für Kunststudierende öffnet nun offiziell ihre Türen. Die Art Law Clinic, das Gemeinschaftsprojekt der Kunstakademie Münster und der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster wurde am 26. Februar 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Professor Hoeren eröffnete die Veranstaltung und betonte in seiner Rede die Einzigartigkeit der Idee einer studentischen Rechtsberatung speziell für Kunstrecht. Rechtliche Fragen entstünden im Kunstbereich vielerorts, etwa bei der Vertragsgestaltung, der Künstlersozialkasse und selbst beim Schreiben von Rechnungen. Zu diesen und weiteren Fragen wird in Zukunft ein umfassender Leitfaden erstellt, der Studierenden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Besonderem Dank ließ er Prof. Dr. Nina Gerlach und Frank Bartsch von der Kunstakademie sowie Rechtsanwalt Norbert Burke und den fünf Mitarbeitern der Art Law Clinic zukommen.

Anschließend stellte Professorin Nina Gerlach (Professur für Ästhetik und Kunstwissenschaft an der Kunstakademie), die gesellschaftliche Relevanz von Kunst dar. Diese ergebe sich nicht zuletzt aus ihrer demokratiegebenden Position und erfordere deshalb eine rechtliche Ausgestaltung. Kunst habe die einzigartige Fähigkeit, auf alle anderen Systeme, wie etwa das Recht oder die Medien, Bezug zu nehmen. Prof. Dr. Gerlach beschreibt Kunst als Innovationsmotor und freiwillig ins Haus geholter Störenfried. Vor diesem Hintergrund müsse die rechtliche Selbststigmatisierung und Selbstkriminalisierung des Künstlers durch die Klärung rechtlicher Fragen beendet werden.

Schließlich erhielt Frank Bartsch, selbst Jurist und Kanzler der Kunstakademie Münster das Wort und bezeichnete die Vielzahl der kunstrechtlichen Fragen als fast unüberschaubar. Aus diesem Grund freue er sich, mit der Art Law Clinic die Beantwortung dieser Fragen nun auf ein professionelles Niveau heben zu können. Das Verhältnis von Kunst und Recht komme jedoch nicht ohne Kontroversen aus, so Bartsch. So dürfe das Recht nie das kreative Denken des Künstlers einschränken, sondern lediglich in zweiter Stufe etwaige Problemstellungen aufzeigen und lösen.

Der Vorstellung des Projekts schloss sich ein juristisches Seminar zum Kunstrecht an. Auch hier zeigt sich, wie vielfältig und komplex dieses Rechtsgebiet ist.

Mehr Informationen zu dem Projekt finden Sie hier.