Webinar zum „Effektiven Designschutz in Unternehmen“

Am 06.10.2020 um 12 Uhr wird erneut ein Webinar (Zoom) vom Institut für Informations-,Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) –zivilrechtliche Abteilung, Prof. Dr. Thomas Hoeren– organisiert. Alle Interessierten können an dem ca. einstündigen Seminar kostenfrei teilnehmen.

Zu Gast wird Frau Hanna Karin Held, Rechts-und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, sein. Sie ist seit fast 15 Jahren auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig und hat einen Schwerpunkt auf dem Gebiet des Designrechts. Als Rechtsanwältin hat sie in verschiedenen Kanzleien sowie Rechtsabteilungen internationaler Unternehmen gearbeitet.

Frau Held wird über den effektiven Designschutz in Unternehmen referieren:
Designrechte sind für viele Unternehmen wertvolle Assets, die häufig unterschätzt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Designern und der Rechtsabteilung gleicht oft einem Spagat. Um einen effektiven Designschutz zu erzielen, ist die Etablierung eines Designprozesses im Unternehmen sinnvoll, bei dem Designer und Anwälte Hand in Hand arbeiten. Die Vermeidung neuheitsschädlicher Vorveröffentlichungen, die Recherche nach vorbekanntem Formenschatz und die Koordinierung internationaler Anmeldungen spielen dabei eine bedeutende Rolle und sollen Thema dieses Vortrags sein.

Für die Teilnahme schicken Sie bitte bis zum 27.09.2020 eine E-Mail an Oliver Lampe (o_lamp01@uni-muenster.de). Sie erhalten nach Ablauf der Anmeldefrist die Einwahldaten für das Webinar. Gerne können Sie vorab Fragen zum Thema stellen.