Vortrag von Dr. Anjuli von Hülst zu absolutem Schutz von Blockchain-Token

Am 8.1. durfte das ITM Frau Dr. Anjuli von Hülst zu einem spannenden Vortrag unter dem Titel „Blockchain und Recht“ begrüßen. Die promovierte Juristin vertrat darin die Thesen ihrer kürzlich veröffentlichten Dissertation „Absoluter Schutz von Blockchain-Token: Normativer Sachbegriff im deutsch-italienischen Rechtsvergleich“ (Mohr Siebeck).

Die Ausführungen Dr. von Hülsts behandelten die sachenrechtliche Einordnung der Token, die die Werteinheiten der Distributed Ledger Technologie (DLT, auch bekannt als „Blockchain“) darstellen: Ausgehend von § 90 BGB, der körperliche Gegenstände als Sachen definiert, argumentierte sie unter Bezugnahme der technischen Besonderheiten der DLT zugunsten einer Eigentumsfähigkeit von Token.
Als digitale Einheiten der DLT sei den Token stets eine faktische Inhaberschaft zugeordnet, wodurch sie eine einmalige Existenz erlangen. Zudem hätten nur zugeordnete Personen Zugriff auf die Token, wodurch sie auch beherrschbar würden. Aus der Beherrschbarkeit entstehe eine eindeutige Zuordnung, worüber eine Körperlichkeit im Sinne des § 90 BGB begründet werden könne.

Nach Auffassung Dr. von Hülsts kann durch DLT so erstmals auch an rein abstrakten, nicht physischen Gegenständen Eigentum entstehen – und es bedarf mithilfe dieser sachenrechtlichen Einordnung hinsichtlich DLT keiner neuen Regularien. Zur Veranschaulichung warf Frau Dr. von Hülst noch etwas Licht auf das italienische Zivilrecht: Dort sei der Sachbegriff nicht definiert, lediglich das Eigentum klar abgegrenzt – wodurch die zivilrechtliche Einordnung keine Schwierigkeiten aufwirft.

Das ITM bedankt sich für den interessanten Vortrag!

Zur Person: Dr. Anjuli von Hülst legte nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Genf 2020 erfolgreich die erste juristische Prüfung ab. Es folgten ein LLM in IT-Recht an der Universität Bologna und eine Promotion bei Prof. Dr. Sebastian Omlor an der Philips-Universität in Marburg. Seit Mai 2023 ist Dr. von Hülst Rechtsreferendarin am OLG Frankfurt am Main.