Helge Hinsenkamp ist freiberuflicher Journalist und widmete sich in seinem gut besuchten Vortrag bei uns am ITM, wie auch schon in seinem preisgekrönten TV-Beitrag „Patentstreit“ für das ARD-Magazin „Plusminus“, den Problemen, die sich mittelständische Unternehmen stellen, wenn sie ihre Erfindungen gegen große Konzerne verteidigen müssen. Dabei wurde sowohl die juristische als auch die unternehmerische Seite beleuchtet.
Dazu hat Herr Hinsenkamp ein betroffenes Erfinderpaar aus Mönchengladbach live zur Diskussion geschaltet, welches einen teilbaren Fahrradschlauch erfunden und für diesen in vielen europäischen Ländern ein Patent angemeldet hat. Auf Anfrage wollte ein großes Unternehmen diesen Schlauch zuerst gegen Zahlung einer Lizenzgebühr herstellen lassen. Nach einer Absage der Betroffenen begann besagtes Unternehmen trotzdem mit der Herstellung und verkaufte seine Produkte am Ende günstiger als die Erfinder selbst. Ein so großes Unternehmen hat bei einer solchen Patentverletzung nicht viel zu verlieren. Bei einer Verurteilung im Patentverletzungsverfahren müsste schlimmstenfalls Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr gezahlt werden. Auch kann gegen die Erfinder eine Patentnichtigkeitsklage erhoben werden, was für viele „kleine Erfinder“ den Ruin bedeutet. Ausreichend würde es daher wohl in den meisten Fällen sein, die Patentnichtigkeitsklage als Druckmittel zu benutzen. Ein Patent in vielen Ländern anzumelden erscheint für ein kleines Unternehmen vor diesem Hintergrund nicht immer besonders sinnvoll zu sein. Es stellt sich die Frage, ob diese erfinderfeindliche Seite des Patentrechts vom Gesetzgeber gewollt ist. Problematisch ist diese Vorgehensweise vor allem, weil die Erfinder dabei sehr hohe Gerichtskosten zahlen und auch auf einen Gerichtstermin jahrelang warten müssen. Diskutiert wurden von den anwesenden Juristen und Praktikern unter anderem Möglichkeiten, gegen diese Praktik der Unternehmen vorzugehen. Neben einer möglichen Einschränkung der Vertriebswege, der Regelung der Kostenbeiträge oder der Möglichkeit einer Strafanzeige wegen vorsätzlicher Patentverletzung, wurde jedoch im Ergebnis keine abschließende Lösung gefunden.
Zu hoffen bleibt, dass durch diese juristisch nicht ganz sauber gelöste Problematik die Innovationsfähigkeit des Mittelstandes nicht schwindet.
Ganz herzlichen Dank an Helge Hinsenkamp für diesen spannenden Vortrag, der anhand eines aktuellen Beispiels die juristische und die unternehmerische Seite der Problematik sehr anschaulich beleuchten konnte!