Vortrag Efrén Díaz Díaz

Efrén Díaz Díaz, Anwalt und Senior Associate der Kanzlei Bufete Mas y Calvet in Madrid in Spanien hat referiert zum Thema „Google vs. Spain case: from the new right to be forgotten to the new European legislation on data protection„.

Der in dem  Fall Google vs. Spain vor dem EuGH mandatierte Rechtsanwalt sprach zu seinen Erfahrungen im Rahmen der Prozessführung und zur Entwicklung des Rechts auf Vergessenwerden.Efrén Díaz Díaz, Anwalt und Senior Associate der Kanzlei Bufete Mas y Calvet

In seinem Vortrag arbeitete Herr Díaz zunächst die Geschichte des Falles auf und ging dann ausführlich auf die Entwicklung der Argumente ein. Dabei erläuterte er auch die technischen Hintergründe seiner Linie, die zunächst in Spanien und dann auch beim EuGH überzeugt hat. Im Weiteren diskutierte Herr Díaz die rechtliche Dimension und dogmatische Herleitung des Rechts vergessen zu werden, das er stets gerne technischer, “weniger romantisierend” und zutreffender als Recht auf ein Delisting bzw Sperrung im Index der Plattform bezeichnete. Abschließend stellte Herr Díaz das Recht auf Vergessenwerden dann in den Gesamtkontext digitaler Rechte und beschrieb es als nur einen ersten Baustein eines Rechts auf digitale Identität.

In der anschließenden lebendigen Diskussion wurde auf andere Rechtskreise, insbesondere Südamerika, eingegangen, die Hierarchie der betroffenen Rechte detailliert erörtert und überlegt, inwieweit das Recht auf Vergessenwerden Teil einer generellen Verschiebung zugunsten einer unmittelbaren Wirkung von Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten sein könnte.

Ganz herzlichen Dank für den exzellenten Vortrag an Herrn Díaz.